Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn meiner Rede kurz daran erinnern, dass wir uns doch in dem Punkt einig sind, dass wir die Situation der Kinderbetreuung in Deutschland weiter verbessern müssen; denn jedes Kind soll in den Genuss eines Betreuungsplatzes kommen –unabhängig davon, aus welchem sozialen Umfeld es kommt. Dafür wurde in den letzten Jahren Vieles unternommen. Viele Anstrengungen wurden gemacht, ob auf Bundesebene, auf Länderebene oder von unseren Kommunen. Dafür möchte ich auch als betroffener Elternteil der öffentlichen Hand ein herzliches Dankeschön sagen. Danke dafür! Wir sind uns aber auch in einem weiteren Punkt einig. Denn wir wissen alle um die Schwierigkeiten, die sich aus der Coronapandemie, dem laufenden Ukrainekrieg oder den daraus resultierenden Lieferengpässen ergeben haben. Alles, was wir gerade erwähnt haben, ist doch allen hinlänglich bekannt. Das führt natürlich gerade auch in der Baubranche zu entsprechenden Schwierigkeiten. Sie, liebe Bundesregierung, benennen diese Probleme genauso in Ihrem Gesetzentwurf. Daraus ziehen Sie den Schluss, dass wir die Fristen für den Abruf von Mitteln aus dem laufenden fünften Investitionsprogramm für den Kinderbetreuungsausbau um ein halbes Jahr verlängern. Jetzt kommt der entscheidende Unterschied: Während Sie – vielleicht auch ein bisschen blauäugig für meinen Geschmack – davon ausgehen, dass sich die Situation in diesem halben Jahr zeitnah verbessert, betrachten wir das Ganze etwas globaler und auch mit ein bisschen mehr Realitätssinn. Es kann doch keiner ernsthaft glauben, dass sich die Lieferengpässe in dieser kurzen Zeit irgendwie in Luft auflösen, selbst wenn der Krieg in der Ukraine morgen beendet werden würde. Das ist nicht der Fall. Auch der Fachkräftemangel ist nicht in der kurzen Zeit behoben, sodass man auf einmal irgendwelche größeren Kapazitäten in der Baubranche finden würde. Nein, die Realität sieht ganz anders aus. Die angespannte Lage, die wir haben, wird Monate, vielleicht sogar noch Jahre andauern. Deshalb ist es doch wichtig, dass wir den Kommunen ein entsprechendes Signal geben, das heißt eine angemessene Frist einräumen, damit sie ihre Bauprojekte, die anstehen, in diesen Zeiträumen abarbeiten und beenden können. Wenn ich mich in Bayern ein wenig umhöre, dann kriege ich die Rückmeldungen, dass die Kommunen lieber gar keinen Antrag auf irgendwelche Förderungen stellen; denn wenn sie vorher schon wissen, dass sie die Frist eh nicht einhalten können, dann wäre es ja ein Schmarrn, wenn sie das überhaupt – in Anführungszeichen – „probieren“ würden. Keine Kommune würde doch riskieren, dass sie ihren Förderbetrag zurückzahlen muss und dazu noch am Ende des Tages Zinsen zahlen muss, wofür sie gar nichts kann, weil einfach äußere Bedingungen, Einflüsse und Umstände da sind, die diese Bauvorhaben verkomplizieren und verlängern. Das muss doch einem jeden einleuchten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Ampel. Deswegen sage ich: Geben Sie sich doch einfach einen Ruck! Verhindern Sie, dass wir in ein paar Monaten wieder eine Verlängerung von einem halben Jahr brauchen und wieder eine Fristverlängerung andenken! Kalkulieren Sie einfach in diesem Zusammenhang ein bisschen großzügiger und damit auch zukunftsorientierter für unsere Kommunen! Denn unsere Kommunen brauchen eines: Sie brauchen eine finanzielle Unterstützung; aber sie brauchen auch einen Planungshorizont und Planungssicherheit, und die sind bei einem Jahr deutlich besser gegeben. Deshalb fordern wir als Union Sie auf, die Frist zum Mittelabruf nicht nur um ein halbes Jahr zu verlängern, sondern um ein Jahr, bis zum 31. Dezember des Jahres 2024. Diese Forderung unterstützten auch die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung; da bin ich anderer Meinung als die Kollegin Stahr. Eine Fristverlängerung um ein Jahr ist sehr wohl im Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Union und gefährdet nicht den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan und damit auch nicht die Aufbau- und Resilienzfazilität; denn diese Fristen enden erst zum Jahresende 2026. Die Bundesregierung hat genug Zeit, dafür Sorge zu tragen, diesen Bericht an die Europäische Union fristgerecht abzugeben. Deshalb bitte ich noch einmal eindringlich darum – auch im Namen der Kommunen und der Eltern, die auf einen Betreuungsplatz warten –: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Vielen herzlichen Dank.