Danke schön. – Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Antrag der CDU/CSU-Fraktion so liest, dann glaubt man, dass die neue genomische Technik – der Kollege Straubinger hat jetzt immer von Züchtung gesprochen; im Antrag geht es aber um die Zulassung neuer genomischer Technik und nicht um Züchtung – ein Allheilmittel wäre. Sie beseitige die Auswirkungen des Klimawandels, sie schütze die Biodiversität, sie reduziere Pflanzenschutzmittel und Dünger, sie beseitige den Welthunger – hört sich wunderbar an –, und sie sei eine weltweite Revolution der Pflanzenzucht. An dieser Revolution müsse Deutschland auch großen Anteil haben. So ungefähr steht es in Ihrem Antrag. Jetzt mal zur Realität. Wir hatten eine Anhörung im Ausschuss, wo es auch um die Frage ging: Wie viele Pflanzen gibt es denn schon, die mit CRISPR/Cas „gezüchtet“ worden sind? Das Ergebnis dieser Anhörung war, dass es gerade einmal fünf Sorten weltweit gibt. Dazu muss man sagen: Außerhalb Europas wird ja mit CRISPR/Cas geforscht. Und dann hieß es: Es gibt gerade mal fünf Sorten. Es gibt eine Tomate in Japan, die keiner mag, weil sie nicht schmeckt. Heute habe ich gelernt: Es gibt einen Weizen, den man als Superweizen zu züchten versucht hat, der aber keine Körner hat; das ist schlecht für Weizen. Und was ich heute auch noch in einer anderen Anhörung gehört habe: Unter den 16 Sorten, die bisher weltweit entwickelt wurden – ja, das war das Ergebnis dieser Anhörung; Sie müssen mir zuhören, Herr Kollege, nicht einfach nur dazwischenbrüllen –, sind sechs Pflanzen, die gezüchtet wurden, um herbizidresistent zu sein. Also so viel dazu, dass man damit weniger Pflanzenschutzmittel braucht. Denn wenn eine Pflanze herbizidresistent gezüchtet wird, dann kann man mehr Herbizide einsetzen, und das ist nicht mehr nachhaltig. Sie sagen in Ihrem Antrag auch nichts zu den Auswirkungen. Was ist – der Kollege Straubinger kommt wie ich aus Niederbayern – mit unseren kleinen Pflanzenzüchtern? Die gehen dann natürlich hops; denn sie können sich das nicht leisten. Sie können sich die Patente der großen Firmen nicht kaufen, damit sie das Werkzeug bekommen. Sie können sich das auch deshalb gar nicht leisten, weil sie nicht die großen Labore haben. Damit erzeugen wir eine Konzentration im Pflanzenzüchtungsbereich. Ich glaube, Konzentration auf dem Markt ist nie was Gutes. Das Nächste: Es werden Verdrängungen herkömmlicher Pflanzenbestände gefürchtet; dazu haben Sie auch nichts gesagt. Und was auch nicht im Antrag steht: Was ist mit der Haftung für Schäden? Die ist ungeklärt; das hat der Kollege Bär ja auch schon gesagt. Ich persönlich nehme immer die Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher ein, und diese wollen eine Wahlmöglichkeit. Sie wollen die Kennzeichnung, wie eben schon gesagt. Aber es heißt ja immer: Die Kennzeichnung ist nicht möglich, weil man es nicht mehr erkennt. Also, wie wollen Sie dann die Kennzeichnung machen? Wenn die Kennzeichnung nicht gesichert ist, kann man es nicht kennzeichnen. Die Konsumentinnen und Konsumenten lehnen dies aber ab. Das zeigt der Erfolg des Labels „Ohne Gentechnik“. Ich glaube, es hieß heute, dass fast 75 Prozent aller Milchprodukte bereits gelabelt sind und dass diese wirklich erfolgreich verkauft werden. Und was gerade im Februar geschah, bevor Sie Ihren Antrag verfasst haben: Die großen Lebensmitteleinzelhändler haben sich zusammengetan und erklärt, sie wollten das Vorsorgeprinzip gewahrt haben. Dazu steht in Ihrem Antrag auch nichts. Seltsam, dass sich gerade der Lebensmitteleinzelhandel, der genau die Verbraucherinnen und Verbraucher im Blick hat, dazu schon äußert. Unsere Forderungen sind ganz klar – so ähnlich, wie es der Kollege schon gesagt hat –: Wir brauchen ein Nachweisverfahren. Wir brauchen die Rückverfolgbarkeit. Wir brauchen die Transparenz. Man braucht ein Register und eine Dokumentation. Und man muss sicherstellen, dass Auskreuzungen mit herkömmlichen oder Biopflanzen nicht möglich sind, sondern wir brauchen die Koexistenz. Wir brauchen die Sicherstellung der Produkthaftung. Dazu steht nämlich in Ihrem Antrag auch nichts. Da muss das Verursacherprinzip gelten, ganz eindeutig. Und: Genauso wie der Lebensmitteleinzelhandel fordern auch wir die Wahrung des Vorsorgeprinzips. Das sagt ganz eindeutig, dass der Verbraucher und die Verbraucherin vor unliebsamen Wirkungen geschützt werden müssen, und die kennen Sie nämlich auch noch nicht. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.