Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem treffenden Zitat des Rechtsextremismusforschers Matthias Quent beginnen. Er sagt: Eine „starke Zivilgesellschaft“ ist „der beste Schutz der Verfassung“; denn die „Zivilgesellschaft weiß heute viel mehr über die Bedingungen von Solidarität, Menschenwürde und Antidiskriminierung als je zuvor“. – Zitat Ende. Die Förderung der Demokratie und die Achtung von Recht und Rechtsstaatlichkeit sind selbstverständlich auch Aufgabe des Staates; aber er kann nicht alleine Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus und anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegentreten. Er ist angewiesen auf Verbände, Vereine, Initiativen, die ihn dabei unterstützen. Und genau deren Arbeit wollen wir mit dem Demokratiefördergesetz stärken. Denn die Zivilgesellschaft leistet einen wichtigen Beitrag für unsere Demokratie und für unseren Zusammenhalt, zum Beispiel im Bereich des Antirassismus. Hier gibt es Projekte, die kommunale Verwaltungen oder soziale Einrichtungen beraten, um rassistische Diskriminierung erkennen zu können, die helfen, Gegenstrategien zu entwickeln und Betroffene zu unterstützen. Es geht also auch darum, Rassismus vorzubeugen und abzubauen. Besondere Anerkennung verdient auch die Arbeit von Opferberatungsstellen und der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus. Sie vermitteln konkrete Handlungsstrategien, zum Beispiel im Umgang mit rechten Narrativen und Bedrohungen. Um insgesamt Projekte zur Stärkung von Demokratie, von gesellschaftlicher Vielfalt oder im Bereich Extremismusprävention verlässlicher fördern zu können, schauen wir jetzt im parlamentarischen Verfahren noch mal hin, wo der Gesetzentwurf ausreicht und wo noch nachgebessert werden kann. Wir wissen, dass hohe Erwartungen an das Gesetz geknüpft sind. Mir ist vor allem eine gute und enge Beteiligung der Zivilgesellschaft wichtig. Vielen Dank.