Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass das Demokratiefördergesetz endlich umgesetzt wird. Das sind wir den vielen Opfern rassistischer Gewalt in Deutschland schuldig. Mit diesem Gesetz sollen das demokratische Engagement der Zivilgesellschaft gestärkt und antidemokratische Entwicklungen bekämpft werden. Seit Jahren wartet die Zivilgesellschaft auf ein starkes Demokratiefördergesetz. Doch der Gesetzentwurf fällt weit hinter die Erwartungen zurück. Er muss an mehreren Stellen deutlich verbessert werden: Erstens, Frau Faeser, ist eine klare Benennung derjenigen, die gefördert werden sollen, wie zum Beispiel die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und andere Organisationen, notwendig. Zweitens brauchen zivilgesellschaftliche Akteure wie die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus eine langfristige Förderung und vor allem Planungssicherheit. Im Gesetzentwurf wird ein Förderanspruch ausdrücklich nicht genannt. Drittens müssen verbindliche Regelungen im Gesetz genannt werden, damit die Zivilgesellschaft an der Weiterentwicklung und Umsetzung des Gesetzes beteiligt wird, und das vom Anfang bis zum Ende des Prozesses. Außerdem ist im Gesetzentwurf ständig von „jeglicher Form von Extremismus“ die Rede. Es ist aber wichtig, dass das Gesetz den Schwerpunkt auf die größte Bedrohung unserer Demokratie legt, nämlich auf den Kampf gegen Rechtsextremismus; das sehen wir auch heute hier in dieser Debatte. Rassistisches, antisemitisches und homophobes Gedankengut ist leider kein gesellschaftliches Randphänomen mehr. Inzwischen sind diese Ideologien längst in der bürgerlichen Mitte vertreten. Auch dieses Problem muss ein starkes Demokratiegesetz bekämpfen. Es gibt auch große Kritik, Frau Faeser, von den migrantischen Selbstorganisationen. Das Demokratiefördergesetz sollte die demokratische Teilhabe von Migrantinnen und Migranten stärken. Gerade migrantische Organisationen werden überwiegend durch ehrenamtlich Engagierte getragen. Ihnen fehlt es seit Jahren an struktureller und dauerhafter Finanzierung. Deswegen fordert die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen, dass etwa 25 Prozent der Gelder an migrantische Organisationen fließen. Die Vielfalt der Akteurinnen und Akteure innerhalb unserer Migrationsgesellschaft muss hier stärker berücksichtigt werden. Ich komme zum Schluss. Die Bundesregierung hat letztes Jahr den zivilgesellschaftlichen Organisationen einen Referentenentwurf vorgelegt. Die Organisationen haben sehr engagiert mitgearbeitet und konstruktive Verbesserungsvorschläge eingebracht. Die Bundesregierung hat aber den Großteil dieser Vorschläge bis jetzt ignoriert. Wir werden in den Ausschüssen diese Vorschläge erneut thematisieren und hoffen, dass die Bundesregierung endlich auf die Zivilgesellschaft hört. Eine Extremismusklausel, wie die Union sie fordert, lehnen wir selbstverständlich ab. Vielen Dank noch einmal an die Engagierten in der Zivilgesellschaft. Ihr seid großartig! Macht weiter! Vielen Dank.