Sehr geehrte Präsidentin, vielen Dank. – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Was wir gerade erleben konnten, war, dass die AfD nicht nur, wie häufig auch sonst, rassistisch ist, sondern dass sie auch homophob ist, dass sie menschenverachtend ist und dass die AfD im Übrigen gefährlich für Deutschland ist, und zwar nicht nur im Ganzen, sondern für jeden einzelnen von uns. Denn jedes Jahr werden 15 000 Blutkonserven in diesem Land benötigt. Jeder Dritte von uns wird im Verlauf seines Lebens auf Blutkonserven angewiesen sein. Es ist unser gemeinsamer Auftrag, wenn wir Verantwortung für dieses Land übernehmen, dafür zu sorgen, dass nach dem Stand der Wissenschaft möglichst viele Spenderinnen und Spender Blut spenden, damit Menschen in Not – es kann jeden von uns treffen – gut versorgt werden. Wir legen mit diesem Gesetz nicht nur ein sicheres und vernünftiges Verfahren für eine diskriminierungsfreie Blutspende auf dem Stand der Wissenschaft vor, sondern wir sorgen auch dafür, dass Menschen auch im hohen Alter, wenn sie gesund sind, Blut spenden können. Wir führen die Telemedizin in der Beratung der Blutspende ein, um Blutspendeeinrichtungen auch dort, wo Ärzte nicht vor Ort verfügbar sind, viel flächiger anbieten zu können, was auch die Chance zum Blutspenden deutlich erhöhen wird. All das sind konkrete Maßnahmen, um Menschenleben zu retten, um Menschen in Not, die auf Blutkonserven angewiesen sind, konkret zu helfen. Jenseits des offensichtlich geteilten Ziels mit der CSU will ich nicht weiter über österreichische Modelle und die Liebe der CSU zu Österreich reden, sondern sagen, was es hier in Deutschland jenseits einer guten Blutspenderegel braucht: Das ist eine funktionierende, gute Kinderheilkunde in diesem Land. Wir sorgen mit diesem Gesetz dafür, dass wir in der Pädiatrie endlich eine auskömmliche, gute Finanzierung haben, die die Versorgung sowohl in der somatischen als auch in der seelischen Medizin deutlich verbessert. Gern. Sehr geschätzter Kollege Pilsinger, Sie haben ja in Ihrer Rede ausgeführt, dass es entscheidend ist, wissenschaftliche Gremien bei solch sensiblen Fragen auch zukünftig mit einzubinden. Das tun wir mit diesem Gesetz. Der Gesetzgeber nimmt konkret in einem Feld, in dem es bisher einer Präzisierung bedurfte, die Klarstellung im Gesetz vor, dass er bei der Ausgestaltung einer diskriminierungsfreien Regelung – im Übrigen nicht nur, was die sexuelle Orientierung angeht, sondern auch, was das Alter angeht – Regelungen nach dem Stand der Wissenschaft treffen möchte, die eben den Maßgaben des Gesetzgebers Rechnung tragen. Das ist ein funktionierendes Prinzip im Einklang mit der Wissenschaft, im Einklang mit den Gremien der Selbstverwaltung, das vernünftig ist und dazu führt – in dem Ziel sind wir uns ja offensichtlich einig –, dass wir diskriminierungsfreie Regelungen bekommen, die in diesem Land zu mehr Blutspendern führen werden. – Vielen Dank. Jenseits der Verbesserungen im Bereich der Kinderheilkunde, im Bereich der Blutspende, im Bereich der Beratung von Patientinnen und Patienten schaffen wir mit dem Gesetz darüber hinaus wichtige Transparenzregeln, etwa bei der Ausfinanzierung und Ausgestaltung der stationären Versorgung mit Daten, die dem Bundesgesundheitsministerium über das InEK zur Verfügung gestellt werden, – – im Bereich der Honorarverteilung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte. Auch diese Ausgestaltung schafft Transparenz und Vertrauen in die Gesundheitspolitik. In diesem Sinne: Vielen Dank den Kolleginnen und Kollegen, die dieses wichtige Gesetz mit uns ausverhandelt haben! Ich freue mich. Das Land wird mit dem Gesetz ein Stück gesünder und besser.