Vielen Dank, dass Sie die Intervention zulassen. – Herr Pilsinger, ich habe Ihnen gerade sehr interessiert zugehört. Sie sagen, dass das individuelle Sexualverhalten doch bei der Blutspende zu berücksichtigen sei. Jetzt wissen wir von der Bundesärztekammer, aus der Wissenschaft, dass das individuelle Sexualverhalten bei Homosexuellen eine 100-fach erhöhte Infektionsgefahr darstellt. Das hat die Bundesärztekammer in der öffentlichen Anhörung gesagt. Das heißt: Homosexuelle dürfen ja spenden. Wenn sie sich in einer Beziehung befinden und entsprechend monogam sind, ist das kein Problem. Prostituierte dürfen übrigens in Deutschland auch nicht spenden, weil auch sie ein entsprechend erhöhtes Infektionsrisiko haben. Wie kann es jetzt sein, dass Sie hier sagen: „Nein, wir wollen das alles gleichstellen, und wir wollen diesen Faktor des individuellen Sexualverhaltens überhaupt nicht mehr berücksichtigen und die Menschen damit tatsächlich der Gefahr aussetzen, dass durch eine Blutspende die Infektionsgefahr deutlich erhöht ist“? Was ist denn das für ein Verantwortungsbewusstsein?