Das Raumordnungsgesetz ist jetzt 68 Jahre alt und war selten Gegenstand solch hitziger parlamentarischer Debatten. – Oh, Entschuldigung, Frau Präsidentin; es tut mir leid! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Raumordnungsgesetz war selten Gegenstand solch hitziger Debatten. Dass wir heute eine solch hitzige Debatte führen, liegt unter anderem daran, dass die EU-Notfallverordnung in dieses Gesetzgebungsverfahren zum Raumordnungsgesetz integriert wurde. Das Wort „Notfallverordnung“ signalisiert schon, dass es etwas ist, was nicht lange bearbeitet werden kann. Ich will mich nicht zu dem parlamentarischen Verfahren äußern; das steht mir als Mitglied der Bundesregierung nicht zu. Aber als Bürger dieses Landes kann ich mich erinnern, dass man in den letzten Jahren sowohl in der Pandemie als auch bei diversen EU-Rettungsschirmen durchaus das Problem hatte, Krise und Geschäftsordnung zu vereinbaren. Zum Thema. Das Raumordnungsgesetz ist – Sie haben es gesagt – die Mutter aller Planungen. Wir ändern in der Tat Erhebliches, um schneller zu werden, weil wir nämlich ein Problem in Deutschland haben. Wir haben das Problem eines gigantischen Investitionsstaus im Bereich der Schiene, im Bereich der Wasserstraßen, im Bereich der Straßen. Es gibt Investitionsbedarf ohne Ende, natürlich auch für den Umbau unserer Stromversorgung. Gleichzeitig haben wir uns alle an Längen von Planungsverfahren gewöhnt, bei denen diejenigen, die sie beschließen, wissen, sie werden in ihrem politischen Amt die Einweihung der Strecke nicht mehr erleben. Das macht etwas mit dem Zutrauen zur Politik, und es ist auch ein absoluter Standortnachteil für Deutschland, dass unsere Planungsverfahren so lange dauern, wie sie dauern. Demzufolge ist das, was wir heute besprechen, vor allem eine große Unterstützung für Volker Wissing. Volker Wissing hat eines der herausforderndsten Ressorts dieser Bundesregierung zu verantworten, mit einem immensen Investitionsbedarf im Bereich der Schiene. Gestern gab es ja im Internet einige Scherze darüber, wann der Deutschlandtakt 2030 eingeführt wird. Uns muss es aufregen, dass das jetzige Planungsverfahren in Deutschland derart langsam ist, dass wir den Anforderungen, die eine Transformation im Bereich der Verkehrsveränderungen, der Energieversorgungsveränderungen und die eine zum Glück wachsende Bevölkerung an uns stellen, mit den jetzigen Verfahren nicht gerecht werden. Etwas zu ändern, geht natürlich ein bisschen gegen die Natur des Menschen. Aber es ist hoch notwendig, dass wir unsere eingespielten Pfade verlassen, dass wir manchen Abwägungsprozess verkürzen und dass wir verstehen, dass wir im Jahr 2023 digital werden müssen, damit wir mit den vorhandenen Kräften im öffentlichen Dienst diese großen Transformationsverfahren überhaupt bewältigen können. Deswegen freue ich mich über die große Aufmerksamkeit in diesem Haus für das Raumordnungsgesetz. Herr Jung, Sie haben ja sehr deutliche Worte zum Verfahren gefunden. Es ist auch bei mir angekommen, dass Sie die Unterstützung der Union bei der Bewältigung der anstehenden Transformation ausdrücklich angeboten haben. Sie wissen: Unser Haus plant eine große Baugesetzbuchnovelle mit Blick auf die Klimaanpassung, aber natürlich auch mit Blick auf die Gestaltung unserer Städte bezüglich der Anpassung an die Entwicklung der Temperaturen der Zukunft. Ich biete der Unionsfraktion sehr gerne an, intensiv darüber zu informieren, was wir planen, und Ihre Anregungen auch schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt in das Verfahren mit aufzunehmen. Herzlichen Dank.