Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Nachfragen. Wie die Kollegin Scheer eben schon ausgeführt hat, gilt die EU-Notfallverordnung nur für 18 Monate. Das heißt, das Verfahren war ohnehin sehr kurzfristig. Bestimmte Teile der EU-Notfallverordnung mussten in nationales Recht überführt werden; wie Sie wissen, gelten andere Teile automatisch. Das wussten auch alle Beteiligten in diesem Hause. Dazu war es notwendig, kurzfristig Regelungen zu treffen. Diese haben wir in die entsprechenden Ausschüsse eingebracht. Es handelt sich auch um Änderungen im Raumordnungsrecht bzw. im Planungs- und Genehmigungsrecht, weshalb das über den Bauausschuss lief. Wir haben auch eine Anhörung durchgeführt, an der Sie, meine ich, auch beteiligt gewesen sind; ich habe auf jeden Fall den Kollegen Jung gesehen. Wir haben im Ausschuss auch intensiv über die Inhalte diskutiert. Ich habe sehr wohl die Äußerungen sowohl von Ihnen als auch von Ihren Kolleginnen und Kollegen und den Sachverständigen in der Diskussion persönlich wahrgenommen – die Kollegin, die vor mir sitzt, ebenso –, sodass wir die Anmerkungen, die im Verfahren zur Sache gemacht worden sind, durchaus im Prozess abgewogen haben. Herzlichen Dank.