Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst mal: Herr Ferlemann, vielen Dank, dass auch die Union diesem Gesetzentwurf in der ersten Lesung zustimmt. Die große BauGB-Novelle – da können Sie sich auf die Bundesregierung und die Ampelfraktionen verlassen – wird noch dieses Jahr kommen. Meine Damen und Herren, Bauleitplanung klingt oft abstrakt und trocken; doch sie spielt für die praktische Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen von Städten und Gemeinden eine entscheidende Rolle. An ihr hängt unter anderem, wie gut wir unsere Umbaupotenziale im Bestand nutzen können. Wenn ich zum Beispiel eine Gewerbehalle für neuen Wohnraum aufstocken möchte, komme ich an der Bauleitplanung nicht vorbei. Hier wird indirekt geregelt, ob ich aufstocken darf und welche Regelungen hierfür gelten. Natürlich regelt sie auch die Ausweisung von Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien; darüber haben wir in den letzten Monaten ausgiebig diskutiert. In der Praxis – das muss man auch klar benennen – dauert das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen mehr als zwei Jahre. Die Gemeinden benötigen viel Zeit für die Konzeption von Bauplanungen, für die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie für den Austausch zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft. In meiner Heimatstadt Plauen beispielsweise gibt es zwei Mitarbeitende für die Sachbearbeitung aller Bauleitverfahren, obwohl in der Stadt mehr als 65 000 Menschen wohnen. Dies verdeutlicht eines der größten Probleme, die wir aktuell bei der Planungsbeschleunigung haben: Das sind die Kapazitätsengpässe. Hier setzt aber die Digitalisierung der Bauleitplanungen an. Sie sorgt für einen reduzierten Arbeitsaufwand und ein entschlacktes Verfahren. Was kann hier Abhilfe leisten? Einheitliche und eindeutige Vorgaben für die Veröffentlichung und Beteiligung im Internet sowie eine zentrale Plattform, die alle Verfahrensschritte bündelt. Digitale Bauleitverfahren, meine Damen und Herren, werden dadurch effizienter, transparenter und zugänglicher für einen großen Teil der Bevölkerung. Denn wie unsere Städte sich entwickeln, wo und – ganz wichtig – welche Bauvorhaben umgesetzt werden, ist eine entscheidende Frage für das Klima und für die Menschen vor Ort. Wir müssen daher Hürden so weit wie möglich abbauen und Beteiligung grundlegend digitalisieren. Eins noch: Bauleitplanverfahren beginnen schon bei der Bereitstellung von Flächen. Da müssen wir noch etwas weiterdenken, als der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung es tut. Mit strategischem Flächenmanagement können wir Leerstand mobilisieren, besser aufstocken und die Innenstädte nachverdichten. Digitale Baulandkataster können helfen, die aktuelle Nutzung der Flächen zu identifizieren und dadurch die Möglichkeiten im Gebäudebestand besser auszunutzen. Die Digitalisierung dient also auch der Verwirklichung von Nachhaltigkeitszielen im Bausektor. Meine Damen und Herren, die Baubranche arbeitet bereits seit Langem daran, digitaler zu werden. Mit diesem Gesetzentwurf machen wir einen ersten Schritt, um auch auf kommunaler Ebene die Digitalisierung als wichtigen Pfeiler einer Bauwende voranzutreiben. Vielen Dank.