Es kann nicht überstimmt werden. Wenn das Umweltbundesamt nicht mitgeht, ist es durch. Wenn das Umweltbundesamt sagt: „Das gefällt uns so aber nicht“, dann muss es nur begründen, warum es das ablehnt. Aber es gibt keine Parität. Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es muss schön sein – jedenfalls macht es den Eindruck –, wenn man sich in der Koalition mal einig ist. In Zeiten von offenen Brieffreundschaften und öffentlichen Anfeindungen über die Medien zwischen Bundesministern ist es doch schön, wenn die Koalition hier einen gemeinsamen Weg findet, um ein solches schon in den Anfängen schlechtes Gesetz zumindest ein wenig zu verbessern. Wir sind uns doch im Ziel einig. Das haben wir heute hier gehört; jeder hat es gesagt. – Wenn Sie das Ziel nicht teilen, Herr Gesenhues, dann ist das so. Wir wollen doch alle ein gemeinsames Ziel erreichen: weniger Abfall in der Umwelt, auf öffentlichen Wegen, in Parks, weniger Arbeit für die Entsorgungsunternehmen, aber auch Entlastung für unsere Kommunen. Das ist doch etwas, was wir alle gemeinsam wollen. Gut ist vor allem, dass dieses Thema EU-weit eine Rolle spielt. Es kommt fast der Eindruck auf, als wenn die Koalition diesen Gesetzentwurf auf die Bahn gebracht hätte, aber es gibt ja eine EU-Richtlinie. Das heißt, wir setzen eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Das ist gut so. Nur: Sie machen es leider falsch. Deswegen können wir an der Stelle nicht zustimmen. Sie haben zum Glück einige wichtige Punkte aus unserem Änderungsantrag aufgenommen, aber an wichtigen Stellen, die uns dazu gebracht hätten, diesem Gesetzentwurf zustimmen zu können, tun Sie das eben nicht. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Das Gesetz hat eine grundsätzlich falsche Ausrichtung. Im Sinne der europäischen Richtlinie wäre es einzig und allein richtig gewesen, die erweiterte Herstellerverantwortung tatsächlich bei den Herstellern anzusiedeln und nicht beim Bundesministerium oder beim Umweltbundesamt. Der Vorschlag, der seit Langem, Herr Kollege Thews, zur Debatte steht, war ja, sie bei der Zentralen Stelle anzusiedeln. Sie haben – da können Sie noch so oft sagen, dass die es nicht wollten – – – Frau Kollegin Skudelny, Sie haben sich dafür eingesetzt. – Aber was wäre denn, wenn wir jeden fragen würden, ob er eine Aufgabe übernehmen würde? Die Konsequenz daraus ist, dass damit jetzt eine Doppelstruktur im Umweltbundesamt geschaffen wird, die – auch das haben wir an mehreren Stellen gehört – schon wegen der Besetzung mit neuem Personal sehr viel Geld kosten wird. Dadurch wird schon viel aus dem Fonds rausgezogen werden, das dann den Kommunen nicht mehr zur Verfügung steht. Das heißt: Wenn das Gesetz durchgeht, was vermutlich der Fall sein wird, werden wir – das steht im Gesetz selbst – durchschnittlich 3,7 Millionen Euro jährlich an Kosten aufgrund dieser Doppelstruktur im Umweltbundesamt haben. Die Einwegkunststoffkommission wurde schon angesprochen. Ich möchte das trotzdem noch mal sagen: Wir hätten uns an der Stelle wirklich Parität gewünscht. Wir haben das mehrfach eingefordert. Sie sagen, es wäre so. Eine privatwirtschaftliche Entsorgung kann man so oder so sehen. Aber im Endeffekt spielt es keine Rolle. Wir haben es schon gehört – meine Kollegin Weisgerber hat es gesagt –: Es ist ein Feigenblatt, das hier aufgehängt wird, weil diese Einwegkunststoffkommission eine reine Beratungsfunktion haben wird. Es wird beraten, es gibt eine Entscheidung, und dann wird diese dem Umweltbundesamt vorgestellt. Weil wir über Kosten reden: Ich bin froh, dass Sie zumindest unserer Forderung nachgekommen sind, dass wir hier im Bundestag, zumindest im Umweltausschuss, darüber befinden. Das haben Sie aufgenommen. Wie es nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen war, wären wir nicht mal gefragt worden. Dann hätte das Umweltbundesamt zusammen mit dem BMUV entschieden, wie die Kosten aufgestellt werden. – Doch, es ist in der Tat so. – Ja. Ich möchte auf noch etwas eingehen. Wir haben auch über bepfandete Getränkebehälter gesprochen. Ich finde es sehr schade, dass die Koalition unser sehr erfolgreiches Pfandsystem, das man weltweit versucht zu kopieren, so infrage stellt und schlechtredet. Wir haben bei bepfandeten Getränkebehältern eine Rücknahmequote von über 99 Prozent. Diese ebenfalls in die Liste der Einwegkunststoffprodukte aufzunehmen, stellt meiner Meinung nach das Pfandsystem in Deutschland infrage. Das darf eigentlich nicht passieren. Mit diesem System haben wir etwas ins Leben gerufen, was hervorragend ist und was von allen Seiten kopiert wird. Ich freue mich schon gemeinsam mit meiner Fraktion auf die erste Novelle zu diesem Gesetz. Wir gehen davon aus, dass es nicht lange dauern wird, bis wir uns zu diesem Thema hier wiedersehen. Vielen Dank.