Der Sprung von der Grundsteuer, für die ich nicht zuständig bin, zu der Frage des Eigentumsrechtes nach den Buchstaben des Grundgesetzes ist ein weiter; aber es gibt keinerlei Pläne der Bundesregierung für Zwangseinweisungen von Menschen in Privatwohnungen. Das ist aus meiner Sicht mit dem Grundgesetz auch nicht übereinzubringen. Und wer diese Frage stellt, der müsste das, glaube ich, eigentlich auch wissen. Sie schüren hier Ängste, die keinerlei Berechtigung oder Grundlage haben.