Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann unterstreichen, dass es nicht zu Steuererhöhungen, Belastungserhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Betriebe kommen soll, um den Bundeshaushalt zu sanieren. Veränderungen bei Subventionstatbeständen, denen aber dann zum Beispiel Entlastungen an anderer Stelle gegenüberstehen, kann und sollte man nicht ausschließen, weil es ja unser gemeinsames Anliegen ist, die Wirksamkeit des Einsatzes öffentlicher Mittel zu verbessern.