- Bundestagsanalysen
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin, wir haben im vergangenen Jahr im Bundeskabinett auch Eckpunkte für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Diese Eckpunkte stellen die Obergrenze bei den Gesprächen dar, die wir gegenwärtig im Kabinett führen. Das ist kein Geheimnis. Das hat nicht nur der Haushaltsstaatssekretär den Häusern erläutert, sondern das ist teilweise sogar medienöffentlich geworden. Unter der Annahme, dass wir die in den Eckpunkten vorgesehenen Obergrenzen für die Einzelpläne erhalten, wird die von uns verlangte verfassungskonforme Aufstellung des Bundeshaushaltes, des Entwurfs für 2024, möglich sein. Allerdings ist das äußerst ambitioniert, weil sich die Rahmenbedingungen, wie eben mit Blick auf die Zinsen geäußert, ja fundamental verändert haben.
Schwerpunktsetzungen beabsichtigt die Koalition, um die Vorhaben des Koalitionsvertrages umzusetzen. Dafür ist aber auch nötig, Prioritäten und Nachrangigkeiten zu beschreiben, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.
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