Ja, gerne. – Da haben wir doch noch eine kleine kognitive Dissonanz, die darin besteht, dass die Inkraftsetzung durch Beschlussfassung des EZB-Rates erfolgt ist. Das ist der entscheidende Punkt und nicht die Frage, wann das Instrument tatsächlich benutzt wird. Genau das ist der Inhalt dieser zitierten Entscheidung.