Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung nimmt ihre Integrationsverantwortung wahr. Wir achten darauf, dass sich europäische Institutionen im Rahmen ihres Mandats bewegen, dass europäisches Vertragsrecht geachtet wird. Wir beobachten deshalb alle getroffenen materiellen Entscheidungen. Die Öffentlichkeitsarbeit – so hatte ich im Ausschuss ausgeführt – einer Institution, der nicht auch eine materielle Entscheidung folgt, kann allerdings nicht Gegenstand der Intervention der Bundesregierung sein. Das ist die langjährige und gehärtete Rechtsauffassung des BMF.