Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal will ich Ihre Feststellung zurückweisen und ansonsten auf die beiden Fragen bejahend antworten: Ja, wir halten die Schuldenregel der Verfassung ein, und das auch für das gesamte Haushaltsjahr 2024, sofern es nicht unerwartete neue Ereignisse gibt, die den Staat zwingen, zu handeln. Solche sind – Gott sei Dank – heute aber nicht absehbar.