- Bundestagsanalysen
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Frau Präsidentin! Herr Minister, meine allererste Frage wurde eben schon von Herrn Middelberg gestellt. Nachdem Sie sie sehr reduktionistisch beantwortet haben, erlaube ich mir doch die Anmerkung – da ich jetzt Zeit spare –, dass es bei dem Thema „Umwidmung von Mitteln“ permanent Verletzungen gibt und dass dies dem BMF eigentlich auch bewusst sein muss, beim Coronafonds ebenso wie beim Ukrainefonds. Nur eines von Hunderten von Beispielen: Die internationale Marionettenspielvereinigung wird unter dem Rubrum „Ukrainehilfe“ gefördert. – Das sind die Umwidmungen, die irgendwie legal sind.
Aber meine Frage ist ganz einfach, Herr Minister: Werden Sie im Sommer einen Regierungsentwurf für 2024 vorlegen, der die verfassungsrechtliche Schuldenbremse einhält? Und werden Sie das auch das ganze Kalenderjahr durchhalten? Immerhin wird es Ihnen ja dadurch einfacher gemacht, dass die Schulden in den Sondervermögen seit zwei Jahren nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet werden.