Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Common Framework ist schon ein sehr großer Fortschritt, der erreicht worden ist; daran wollen wir jetzt festhalten und es praxistauglich machen – im Gespräch mit den unterschiedlich Beteiligten, also den Gläubigern einerseits und den Staaten mit Verschuldungsproblematik andererseits. Ansonsten sind die Kreditverträge in der Regel Gegenstand des internationalen, nicht des nationalen Rechts. Deshalb sind unsere nationalen gesetzgeberischen Möglichkeiten limitiert.