Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Middelberg, die Bundesregierung achtet die Intention des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber hat zur Nutzung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die genannten Zwecke eine klare Bindung vorgesehen. Diese Bindung folgt dem Veranlassungszusammenhang, wie uns das auch höchstrichterlich vorgegeben ist. Die Bundesregierung kennt keine abweichenden Intentionen. Es gibt deshalb auch keine rechtliche Würdigung. Zu Ihrer Beruhigung will ich aber hinzufügen, dass der Veranlassungszusammenhang – es gibt einen Anlass, zum Beispiel die Coronapandemie, und es gibt einen Zweck, zum Beispiel das Nachholen nicht erfolgter Investitionen während der Coronapandemie – auch beim zweiten Nachtrag für den Haushalt 2021 beachtet worden ist.