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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende – ein etwas sperriger Titel; aber er
sagt genau aus, worum es geht – ist ein wichtiges Gesetz und ein komplexes Gesetz. Deswegen lassen Sie mich erst einmal mit einem Dank anfangen. Dass Sie, die
Fraktionen, es jetzt auf die Tagesordnung gesetzt haben, dass es eine zügige Beratung gibt, dass Sie sich entschlossen dieses manchmal etwas sperrigen Themas
annehmen, dafür danke ich sehr.
Es ist ein wichtiges Gesetz, weil es eine Brücke zwischen Produktion und Verbrauch schlagen kann. Die Technik ist reif. Viele Länder in Europa nutzen
sie als Standard. Deutschland hinkt hinterher. Dieses Gesetz ist, wenn man ein Bild nutzen möchte, so etwas wie das Schnüren der Laufschuhe, und dann sollten
wir zum Sprint ansetzen, um diese Technik auch wirklich einzusetzen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)
Denn sie hat einen hohen Nutzen.
Erstens nützt sie den Verbrauchern. Sie sorgt dafür, dass dynamische Stromtarife bei den Haushalten und bei den Unternehmen ankommen, damit die
Vorteile eines sich verändernden Energiesystems – also die Preissignale, die die erneuerbaren Energien senden – auch endlich den Bürgerinnen und Bürgern
zugutekommen.
Zweitens. Es hat einen Nutzen für die Netzbetreiber. Die Netzbetreiber können durch die gesammelten Daten den Netzausbau und die Steuerung des
Stromnetzes einfacher und präziser vornehmen.
Drittens haben wir einen Nutzen für die Allgemeinheit, weil sich die Kosten des Ausbaus der Verteilernetze deutlich reduzieren werden.
Viertens gibt es einen Nutzen für Unternehmerinnen und Unternehmer, gerade für Start-up-Unternehmen, die mit den Möglichkeiten dieser Smart Meter neue
Geschäftsmodelle für das Management von Energien entwickeln werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, damit das alles funktioniert, müssen wir ein paar Dinge deutlich ändern; und das Gesetz sieht diese Änderungen vor:
Erstens muss es einen verbindlichen Roll-out-Fahrplan geben. Wir können es nicht einfach der Willkür des Geschehens überlassen, ob Smart Meter
ausgerollt werden oder nicht. Das schließt ein – quasi als Gegenschuss –, dass diejenigen, die Smart Meter einbauen wollen, ein Recht bekommen, dass diese
innerhalb einer kurzen Frist auch eingebaut werden.
Zweitens. Das Gesetz entrümpelt das Genehmigungsverfahren, beispielsweise indem es auf die BSI-Markterklärung verzichtet oder die sogenannte
Drei-Hersteller-Regel aussetzt. Es gibt genug Geräte, die auf dem Markt verfügbar sind. Wir sollten sie jetzt endlich anschließen.
Drittens sorgt es für eine gerechtere Kostenverteilung. Die Gebühren für ein Smart Meter entsprechen denen der alten Stromzähler, also 20 Euro. Die
anderen Kosten werden von den Netzbetreibern getragen, die ja, wie ich eben ausführte, ebenfalls einen großen Nutzen haben.
Viertens – das ist das Besondere an dem Gesetz – stärken wir mit der Gesetzesnovelle auch den Datenschutz. Man würde ja denken, ein Ausrollen der
Smart Meter führe zu einem schwächeren Datenschutz oder es könnte dazu kommen. Durch Anonymisierung, Pseudonymisierung und die Pflicht zum automatisierten
Löschen sorgen wir für eine Steigerung des Datenschutzes.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird sicher noch Debatten zu konkreten Einzelaspekten geben. Aber lassen Sie uns dieses Gesetz trotzdem schnell
verabschieden, damit wir endlich wieder an das Tempo in Europa anschließen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Maria-Lena Weiss das Wort.
Beifall bei der CDU/CSU)