Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschleunigen Deutschland, und zwar nachhaltig und grundlegend. Mit dem heute hier vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich legen wir als Fortschrittskoalition bereits das siebte Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren in dieser Wahlperiode vor. Um die positive Botschaft noch weiter zu verstärken: Mindestens genauso viele Gesetzentwürfe dazu werden noch folgen, und das ist dringend notwendig in diesem Land. Die Fortschrittskoalition geht damit den Weg der dringend notwendigen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren konsequent weiter. In vergangenen Wahlperioden ist schon viel passiert. Aber wir nehmen jetzt zusätzlich Fahrt auf, liebe Kolleginnen und Kollegen, und wir werben um breite Zustimmung dafür in diesem Haus. Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, ist für uns eine Frage des Vertrauens in die Politik und der Handlungsfähigkeit des Staates. Deswegen ist die zentrale Botschaft der Änderungen, über die wir heute abschließend beraten: Alle praktisch relevanten Planfeststellungsverfahren, ob bei Straße, bei Schiene, bei erneuerbaren Energien, bei Wasserstraßen, sind Teil von Beschleunigungsmaßnahmen. Unsere Botschaft ist: Wenn die politische Entscheidung einmal getroffen ist, dann gehört der Planungs- und Genehmigungsprozess auf die Überholspur, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben natürlich intensiv mit der Praxis gesprochen. Wir hatten eine öffentliche Anhörung, die noch mal zu einer ganzen Reihe von Änderungen am Gesetzentwurf geführt hat. Aus einem sehr guten Regierungsentwurf ist ein noch besserer Gesetzentwurf geworden. Genau so ist es, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen bedanke ich mich ganz herzlich von dieser Stelle aus bei den Berichterstatterkollegen Kaweh Mansoori und Lukas Benner für die wunderbare pragmatische Zusammenarbeit. Es ist was Gutes draus geworden. Wir sollten das öfter machen. Was steht im Einzelnen drin? Wir erhöhen die Fehlertoleranz im einstweiligen Rechtsschutz. Wir sorgen dafür, dass Fehler, die korrigiert werden können, auch korrigiert werden können, ohne dass wir ein Stoppschild bereits in das Verfahren einbauen und damit das Infrastrukturvorhaben ausbremsen. Wir sorgen dafür, dass das Verfahren weitergehen kann. Aber wir sorgen auch dafür, dass die Gerichte das durch entsprechende Fristsetzungen antreiben sollen. Zusätzlich stellen wir eine sachgerechte Kostenentscheidung sicher. Wer klagt, aber nur deshalb nicht gewinnt, weil am Ende der Fehler korrigiert wird, der soll natürlich nicht auf Kosten sitzen bleiben. Wir sorgen für agilere Verfahren. Ein früher erster Termin wird so ausgestaltet, dass er praxisnah und praxistauglich ist. Wir ermöglichen auch Entscheidungen durch die Gerichte in kleineren Besetzungen. Damit entlasten wir – auch das ist eine wichtige Botschaft des Gesetzentwurfes – die Justiz der Länder. Wir setzen darauf, dass diese Entlastungen an anderer Stelle zu spürbarer Verstärkung führen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir machen damit Planungsbeschleunigung möglich. Mit einem zusätzlichen Entschließungsantrag nehmen wir bereits die nächsten Vorhaben in den Blick, die wir jetzt noch nicht umsetzen wollten und konnten. Aber warum sollten wir mit den anderen Dingen warten? Wir wollen prüfen, ob wir den Instanzenzug verkürzen können, damit wir die Kompetenz bei den Gerichten noch besser bündeln können. Wir prüfen digitale Tools, damit wir dafür sorgen können, dass der Sachvortrag bei den Gerichten strukturierter erfolgen kann und wir nicht – Anwältinnen und Anwälte in der Runde kennen das – in Schriftsatzprosa ersticken. Es ist an der Zeit, zu handeln, liebe Kolleginnen und Kollegen, und deswegen beschleunigen wir umfassend Planungs- und Genehmigungsverfahren. Es gab im Laufe der Debatte natürlich auch eine ganze Reihe von Kritik. Bemerkenswert ist aber, wenn ich die letzten Tage in den Blick nehme: Die Kritik ist leiser geworden, insbesondere nach den Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Am allerbemerkenswertesten finde ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir heute und auch im Ausschuss nicht einen einzigen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Koalition haben. Ich sehe das positiv. Wir als Koalition sehen das positiv. Ich glaube, der Gesetzentwurf ist ganz gut gelungen, wenn niemandem ein Änderungsantrag dazu eingefallen ist. Um das noch mal ganz deutlich zu sagen: Wir bleiben bei dem nicht stehen. Ich habe es schon angekündigt: Weitere Vorhaben sind in Planung. Unser Ehrgeiz und unser Anspruch als Fortschrittskoalition gehen natürlich weit darüber hinaus. Wir bleiben beim Beschleunigen nicht stehen. Wir wollen den Planungsturbo zünden und auf die Überholspur kommen. Für Planungs- und Genehmigungsverfahren darf es kein Geschwindigkeitslimit geben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen werden wir als Koalition weiter an dem arbeiten, was wir miteinander vereinbart haben. Wir wollen die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren mindestens halbieren. Dazu stehen wir, und wir schaffen das, liebe Kolleginnen und Kollegen, spätestens bis zum Ende der Wahlperiode. Wir handeln jetzt und stärken die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wir werben für eine breite Unterstützung, namentlich aus dieser Richtung. Ich freue mich auf die Abstimmung nachher. Vielen herzlichen Dank.