Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Müller, den Antrag haben wir natürlich gelesen. Für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit sorgt er aus unserer Sicht nicht. Trotzdem freut es mich, dass wir heute Abend – ich glaube, in einem dritten Anlauf – das Thema hier im Plenum besprechen. Es ist in der Tat ein wichtiges Thema, wichtig deshalb, weil die Vertragsbeziehung zu einer Bank in unserem Alltag fundamental ist. Sie steht in einem besonderen Spannungsfeld, nämlich von Regulierung sowie transparenten und erforderlichen Informationen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem Bedürfnis nach effizienten und kostengünstigen Leistungen. In diesem Rahmen – das hängt zusammen – müssen wir das Ganze beurteilen. Deshalb ist der Mechanismus der Vertragsänderung so wichtig. Seien wir ehrlich: Auch wenn AGB in der Praxis große Bedeutung haben, hat wahrscheinlich niemand hier in diesem Hause Freude am Lesen von AGB. Wenn ich hier eine Umfrage mache, wer über die letzte AGB-Änderung seiner Bank referieren kann, dann wird, glaube ich, die Rückmeldung hier überschaubar sein. Klare und nachvollziehbare Regelungen sind in diesem Bereich sehr wichtig, und zwar im gemeinsamen Binnenmarkt, europaweit am besten, aber das gelingt mit den im Antrag enthaltenen Vorschlägen gerade nicht. Die Wirkung des Urteils des BGH ist angesprochen. Um es gleich vorwegzunehmen – ich habe es schon angedeutet –: Den Antrag müssen wir ablehnen, weil wir die Einschätzung und die Vorschläge nicht teilen. Er ist auch rechtlich zweifelhaft. Nur am Rande: Der eigentliche Handlungsbedarf beim Thema AGB-Recht – dem sollten wir als Parlament insgesamt nachgehen – findet sich an ganz anderer Stelle, nämlich bei der Systematik des Rechts der AGB im unternehmerischen Verkehr. Das gehört auf den Prüfstand. Ich glaube, dass es an der Zeit ist, noch einmal ganz ernsthaft zu überprüfen, ob Unternehmen AGB-rechtlich tatsächlich voreinander geschützt werden müssen. Das ist allerdings nicht das Thema heute Abend; darüber reden wir später. Der Vorschlag, über den wir diskutieren – ich habe es angedeutet –, ist inhaltlich zweifelhaft. Er wirft europarechtliche Fragen auf. Es bestehen vor allem Zweifel, ob das überhaupt mit der Klauselrichtlinie vereinbar ist. – Kommt gleich; ganz entspannt. – Missbräuchliche Vertragsbedingungen sind ein Problem. Das Europarecht sieht entsprechende Regelungen vor. Im deutschen Recht wird das insbesondere in § 307 BGB formuliert und geregelt. Das Spannende ist aber, dass Sie mit Ihrem Antrag § 307 BGB aus dem Anwendungsbereich, über den wir reden, ausschließen wollen. Das müssen Sie uns juristisch mal erklären. Der wesentliche Teil wird ausgenommen, dafür an anderer Stelle etwas geregelt. Ich halte das für schwierig. Schwierig an dem Antrag ist im Übrigen auch, dass Sie unterstellen, das sei ein generelles Problem und es sei generell ausgeschlossen, dass über Zustimmungsfiktionen AGB geändert werden können. Das ist gar nicht der Fall. Das entscheidet der BGH an dieser Stelle gar nicht, sondern es geht um die konkrete Ausgestaltung – es wurde angesprochen –, die einzelne Banken veranlasst hat, Negativzinsen einzuführen. Dass das nicht im Sinne des Gesetzes ist, darin ist sich das Hohe Haus insgesamt sehr schnell einig. Interessanterweise – insofern kommt der Antrag sicher auch ein bisschen zu spät – haben sehr viele Bankinstitute das alles längst umgesetzt und geänderte Zustimmungsfunktionen eingeführt, die sich in der Praxis im Augenblick bewähren; jedenfalls kenne ich keine aktuellen Entscheidungen dazu. Bemerkenswert – das abschließend – ist, dass der § 675g BGB, den Sie gemäß Ihrem Antrag anpassen wollen, in der Tat nur einen ganz kleinen Teil betrifft, nämlich Zahlungsdiensterahmenverträge. Den gesamten Rest der Beziehungen zu Banken, den der BGH in dem Urteil adressiert, greifen Sie mit Ihrem Änderungsvorschlag und mit der Klausel gar nicht auf. Daher springt dieser Antrag in unseren Augen viel zu kurz. Das ist ein weiterer Grund, warum wir sagen: Dieser Antrag ist europarechtlich zweifelhaft, er ist schwierig, er greift nicht die Gänze des Problems auf. Deswegen werden wir den Antrag voraussichtlich ablehnen, aber wir freuen uns auf die Beratungen. Vielen herzlichen Dank.