Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Ein Bankkonto sein Eigen zu nennen, ist heutzutage nicht nur längst unverzichtbar, es ist sogar etwas, worauf nach dem Zahlungskontengesetz ein Anspruch besteht. Dass die Inhaberschaft von Bankkunden aber andererseits nicht unbedingt gehegt und gepflegt wird, ist Ausdruck unserer Massengesellschaft im Bereich Konsum und Vertragsverhältnisse. In Deutschland ist es auch nicht so, dass auch nur irgendwie darauf hingewirkt wird, dass die Bürger in derartigen Dingen ertüchtigt oder ermutigt werden. Gleichmacherei und Recht auf Teilhabe sind eben viel wichtiger als Geschäftsverkehr, was nur als unnötige Last angesehen wird. Vielleicht auch deshalb ist es natürlich oft der Fall, dass ein Brief mit einigen Seiten Text in Schriftgröße 8, das berühmte Kleingedruckte, nicht wirklich beachtet wird. Das Konto, das hat man ja schon, und eine Rechnung ist es auch nicht so wirklich, also erfolgt keine Antwort, und die Geschäftsbeziehung steht im Feuer. Angenehm für beide Seiten war da bisher eine Zustimmungsfiktion, regelmäßig auch über AGB. Dass hier früher oder später geklagt wird, war aber logisch. Es folgte das bereits beschriebene dicke Stoppschild des BGH im Feinschmeckerbereich der AGB-Kontrolle auf eine Klage von Verbraucherschützern hin. Richtig entzündet hatte sich das Ganze übrigens an der von Ihnen allen verantworteten Niedrigzinspolitik und den daraus folgenden Strafzinsen bzw. Verwahrentgelten. Irgendwelche AGB-Klauseln, die den Banken im Nachhinein quasi eine völlig neue Vertragsgestaltung erlauben würden, seien an der grundlegenden AGB-Vertretbarkeit nach § 305 ff. BGB zu messen und würden diese konkret eben nicht erfüllen, weil die Benachteiligung eindeutig sei. Rechtstechnisch nachvollziehbar, tatsächlich problematisch. Den Banken entsteht erheblicher Aufwand, wollen sie keine Kunden verlieren. Die Kunden wiederum verstehen die Welt nicht mehr. Sie haben doch nur dieses Kleingedruckte ignoriert bzw. weggeschmissen. Einige Kreditinstitute haben derweil sogar wackelige Hilfskonstruktionen verwendet wie eine schwebende Kündigung, die man durch die Weiterverwendung seines Kontos dann abwenden konnte und damit den AGB zugestimmt hätte. Ich wäre ja eigentlich auf die Ausführungen der Linken zum Unionsantrag gespannt gewesen; aber da ist wohl schon der Feierabend ausgerufen worden. Es geht hier definitiv nicht darum, vorwiegend die Banken zu protegieren oder ihnen zur Hand zu gehen, sondern um alltägliche Rechtsgeschäfte der Kunden und deren Rechtssicherheit. Zum Beispiel in § 675g BGB diese Regelklarstellung einzufügen und nur noch eine eingeschränkte AGB-Prüfung zuzulassen, ist daher eine brauchbare Idee, der wir im Ausschuss so wohl auch zustimmen könnten. Vielen Dank.