Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr Chancengerechtigkeit für unsere Kinder, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und weltbeste Bildung sind die Kernthemen der Freien Demokraten. Wir alle wissen: Verlässliche Ganztagsbetreuung in Grundschulen leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Es geht um Bildungschancen und um die Qualität der Betreuung unserer Kinder. Ganztagsbetreuung hat aber auch einen ökonomischen Aspekt: Eine Studie des DIW zeigt auf, dass Ganztagsbetreuung in Schulen die Erwerbsquote der Mütter steigen lässt. Das Bruttoeinkommen der Familien steigt, die Altersarmut der Frauen wird verringert, und das Armutsrisiko von Kindern sinkt. Gleichzeitig belegen weitere Studien, dass wir dem Fachkräftemangel effizient begegnen, wenn wir es Frauen endlich ermöglichen, mehr Stunden zu arbeiten. Die Realität ist aber oft eine andere: Unsere Kinder sind in den vergangenen Jahren durch Kita- und Schulschließungen häufig viel zu kurz gekommen. Nicht selten müssen Frauen immer noch ihre Arbeitszeit reduzieren, weil es eben kein ausreichendes Ganztagsangebot an den Grundschulen gibt. Das muss sich ändern, und wir werden es ändern! Genau aus diesem Grund haben wir den Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2026 beschlossen. Die Ampelkoalition hat bereits Ende 2021 ein Gesetz verabschiedet, das die Laufzeit des Investitionsprogramms um ein Jahr verlängert. Wir haben damit als Bund den Abruf bereitgestellter Mittel deutlich vereinfacht und die Frist für den Bezug von Mitteln aus dem Beschleunigungstopf deutlich verlängert. Für den erforderlichen Infrastrukturausbau stehen den Ländern und Kommunen – diese Tatsache sollte uns allen bekannt sein – insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Und doch legen Sie, werte Kollegen der Union, heute spontan diesen Gesetzentwurf vor, der aus meiner Sicht nur einen plumpen Versuch des Stimmenfangs im Hinblick auf die bevorstehenden Senatswahlen hier in Berlin und die Landtagswahlen in Bayern darstellt. Denn wir alle wissen: Das Ganztagsfinanzhilfegesetz regelt bereits, dass Beschleunigungsmittel, die bis Ende 2022 nicht abgerufen wurden, nicht verloren gehen. Stattdessen fließen sie in den Topf mit den Basismitteln zum Infrastrukturausbau. Die Mittel stehen den Ländern und Kommunen somit weiterhin zur Verfügung. Hier eine Fristverlängerung zu fordern, ist purer Aktionismus, meine Damen und Herren. Lassen Sie uns dennoch einen Blick auf den bisherigen Abruf der Mittel aus dem Beschleunigungstopf werfen: Welche Länder sind denn die Schlusslichter? Das sind Berlin und Bayern. Bayern hat gerade einmal 12 Prozent der für den Freistaat zur Verfügung gestellten Mittel abgerufen. Schuld daran sind jedoch nicht zu kurze Fristen, sondern politische Versäumnisse der Landesregierungen. Die Landesregierungen haben es schlicht nicht rechtzeitig geschafft, die Bundesmittel abzurufen. Andere Länder haben es in der gleichen Zeit geschafft, nahezu 100 Prozent der für sie zur Verfügung gestellten Mittel abzurufen; Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch Hamburg zählen dazu. Also, liebe Kollegen der Union, die Mittel sind nicht verloren, sie können weiterhin abgerufen werden. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen selbstverständlich weiterhin. Im Sinne der Kinder, der Mütter und der Väter in unserem Land kann ich Sie nur bitten: Verschlafen Sie in den Ländern nicht weiterhin den Ausbau der Ganztagsbetreuung! Gehen Sie in Bayern mutig voran, unterzeichnen Sie die Vereinbarung, und tragen Sie nicht den Wahlkampf auf dem Rücken der Familien in unserem Land aus! Investieren Sie in unsere Zukunft! Es muss Priorität haben, Kinder zu fördern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf endlich zu ermöglichen. Wir als Bundesregierung haben die Weichen entsprechend gestellt. Nun müssen die Länder und Kommunen nachziehen und ihrer Verantwortung gerecht werden.