Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie erlauben, dass ich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf rede und nicht die Debatte von heute Mittag noch mal wiederhole. Ich rede zu der Frage: Worum geht es bei der Ganztagsschule? Dieser Bundesregierung und dieser Koalition ist es sehr, sehr wichtig, dass unsere Kinder im Grundschulalter bundesweit ein verlässliches Angebot an Ganztagsbildung und ‑betreuung erhalten, und daran arbeiten wir. Der Bundestag selbst und auch der Bundesrat haben das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. So gesehen stehen die meisten demokratischen Parteien hier in dieser Runde dahinter. Es ist unser gemeinsames Ziel, das Ganze umzusetzen. Dafür wurden Mittel freigegeben, nämlich 3,5 Milliarden Euro. Sie von der Union haben in der Großen Koalition damals beschlossen, dass ein Teil davon vorgezogen wird als Beschleunigungsmittel, nämlich 750 Millionen Euro. Sie haben gesagt, das müsse aber innerhalb von einem Jahr erfolgen, und zwar bis zum Jahr 2021. Das war natürlich nicht umzusetzen, zumal die Mittel nur halbjährlich freigegeben wurden. Also hat die Ampelkoalition gleich zu Beginn als erste Maßnahme diese Frist zur Verausgabung der Mittel verlängert, um den Kommunen und Ländern entgegenzukommen. Wir haben das schnellstmöglich geregelt, um genau das hinzubekommen. Gleichzeitig wurde vereinbart – und auch das war ein Novum –, dass kein Cent aus diesen Mitteln ins Leere läuft. Das gesamte Geld wird auch nach dieser Phase den Kommunen und den Ländern zur Verfügung gestellt. Also, es geht kein Cent dabei verloren. Dieser Förderzeitraum ist jetzt in der Tat abgelaufen; aber die Mittel gehen über in die Basismittel. Damit liegen weiterhin 3 Milliarden Euro in der Kasse, die zur Verfügung stehen und abgerufen werden können. Ein Ruf vonseiten der Länder und der Kommunen, dass es nötig sei, die Laufzeit für die Bereitstellung dieser Mittel zu verlängern, wurde bei uns nicht registriert, obwohl wir mit den Ländern derzeit wöchentlich in Kontakt stehen zur Umsetzung der Basismittel. Ich will Ihnen auch sagen, warum das so ist. – Ich lasse gerne eine Frage zu; das verlängert meine Redezeit. Ich muss einmal ganz kurz nachfragen: In welchem Bundesland liegt diese Gemeinde? Okay. – Nein, mir ist so ein Schreiben nicht bekannt. Ich werde mich natürlich kundig machen, ob das bei uns im Haus vorliegt. Ich bezweifle das, weil es sonst in meinen schlauen Unterlagen liegen würde. Sie können es mir jederzeit gerne schicken. Ich will Ihnen aber trotzdem erklären, warum es so ist, dass es keine großen Beschwerden geben kann: weil, Frau Kollegin, die Verwaltungsvereinbarung regelt, bis wann die Mittel abgerufen werden sollen, aber nicht, bis wann die Projekte abgeschlossen sein müssen; das obliegt den Ländern. Auch Niedersachsen kann selber darüber bestimmen, bis wann diese Projekte abgeschlossen werden. Das heißt, die Gemeinde hätte sehr wohl die Möglichkeit, die Mittel über das Jahr hinaus zu transferieren. Grund Nummer zwei: Zwei Drittel der Bundesländer haben die Mittel abgerufen, bis zu 100 Prozent, an der Spitze das Saarland. Ein ganz großer Teil des Geldes ist bereits abgeflossen. Das heißt, irgendwie muss das funktioniert haben. Das, was nicht verausgabt wurde, geht, wie gesagt, über in die Basismittel und steht nach wie vor zur Verfügung. Ich will da übrigens noch eine Seitenbeobachtung anstellen. Es gibt ein Bundesland, das Schlusslicht ist, was den Abruf der Mittel anbelangt, nur 18 Prozent; das ist Bayern. Und jetzt raten Sie mal, wer bei der Betreuungsquote bundesweit den vorletzten Platz belegt. Das ist Bayern. Also: Keine Plätze, aber auch keine Mittel abrufen – das muss man sich heutzutage erst mal leisten können! Das geht nämlich zulasten von Kindern und Familien in diesem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen, und da kann man sich meines Erachtens nicht hinter Verwaltungsregelungen verstecken. Das neue Investitionsprogramm ist übrigens freigegeben. Die Richtlinien sind inzwischen im Unterzeichnungsverfahren. Bei uns gehen tagtäglich Unterschriften ein. Einige Bundesländer haben das schon eingereicht, andere noch nicht; bei Bayern warten wir noch. Natürlich sind Bund, Länder und Kommunen gemeinsam daran interessiert, dieses Programm bis zum Schluss zu nutzen. Für den Abruf der Mittel ist Zeit bis zum Jahr 2027. Ich darf Ihnen sagen: Ab 2026 wird es noch zusätzliche Mittel geben: Über die Umsatzsteuer werden wir jährlich, sukzessive ansteigend, 1,3 Milliarden Euro für Betriebskosten zusätzlich obendrauf legen. Die Weichen sind also gestellt für unsere Kinder, für die Zukunft dieses Landes.