Ihr Bericht nun attestiert vielen der betroffenen Parteien, kein oder nur ein sehr geringes Bewusstsein für das Nagoya- Protokoll und die entsprechende EU-Verordnung zu haben. Aber das ist auch nicht neu. Sehr geehrter Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen! Das Nagoya-Protokoll soll den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich daraus ergeben, regeln. Dazu jedoch ein Praxisbeispiel: Die Kapland-Pelargonie dient europäischen Firmen zur Herstellung einer Arznei gegen Bronchitis. Sie wird in Deutschland seit bald 90 Jahren als Arzneimittel angewendet. Nun klagen Vertreter der Xhosa gegen die Verwendung, da die Pflanze bereits seit langer Zeit von lokalen Heilern angewendet wird. Gleichzeitig fordert das Volk der San ebenfalls eine Beteiligung am finanziellen Ausgleich, da sie im 18. Jahrhundert von den Xhosa gewaltsam aus ihrer Heimat vertrieben worden sind. Unter solch schwierigen Voraussetzungen eine gesetzliche Regelung zu treffen, ist schlicht und ergreifend extrem ambitioniert, vor allem, wenn man betrachtet, wer letztendlich von der Umsetzung profitieren wird. Es ist eben nicht die lokale Bevölkerung. Es ist der immer gleiche Aufguss globalistischer NGOs, die unter dem Deckmantel von Gerechtigkeit, Umwelt- und Klimaschutz und lautstarkem Aktivismus ein Milliarden-Dollar-Geschäft wittern. Die Ökofeministin und Verschwörungstheoretikerin Vandana Shiva ist eine der lautesten Aktivisten gegen die sogenannte Biopiraterie, eine Frau, die maßgeblich einen ganzen Staat in die Hungersnot getrieben hat, selber aber 40 000 Dollar für einen Vortrag nimmt. Im Durchschnitt sind aber 68 Prozent oder zwei Drittel aller Gemüse-, Früchte- oder Getreidesorten auf dem Speiseplan und den Äckern eines Landes nicht einheimischen Ursprungs, und das gilt für Deutschland genauso wie für Malawi oder Australien. Es wäre absurd, wenn Deutschland die Verwendung von Äpfeln, Spargel, Hopfen oder Kohl als Biopiraterie bezeichnen würde, um einen finanziellen Nachteilsausgleich zu verlangen. Es wäre ebenso absurd, zu behaupten, die Verwendung von Penicillin sei ein tradiertes Heilverfahren aus Schottland und die Nutzung sei eine genetische Ressource und traditionelles Wissen, die moralisch ausschließlich den Briten zustünden. „Nicht geklärt ist etwa der konkrete Anwendungsbereich.“ – So hat sich einer der geladenen Experten in der Anhörung zu dem Gesetz 2015 geäußert. Ein anderer bemängelte die Klarstellung – Zitat –, „welche Form des wissenschaftlichen Umgangs mit biologischen Proben eine Nutzung im Sinne des Gesetzes konkret darstellt“. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Die von den Experten vor acht Jahren geäußerten Vorbehalte manifestieren sich nun im Bericht der Bundesregierung. Aufgrund der Vorbehalte stimmen wir auch der Entschließung zu, den Berichtszeitraum von einem auf vier Jahre zu erhöhen. Meine Damen und Herren, der Erhalt und die Dokumentation der biologischen Vielfalt ist ein sehr ernstes Thema; aber diesem Thema wird man durch eine Stärkung von Wissenschaft und Forschung gerecht und nicht durch die Erschaffung eines bürokratischen Monstrums oder eines Geschäftsmodells.