Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Linnemann, ich bin ja ganz begeistert, dass Sie am Ende sozusagen noch die Kurve bekommen haben. Bei Ihrem letzten Punkt, dass der Antrag zwar viel Rhetorik enthält, wenn auch keine gute Rhetorik, aber keine konkreten Vorschläge, sind wir immerhin beieinander. Das ist ja schon mal was. – Zu Ihnen komme ich gleich. Da gibt es genug. – Da bin ich schon mal froh, dass wir eine gemeinsame Basis haben. Es ist ja tatsächlich wie immer so: Wenn die AfD ein Thema anmeldet, dann denkt man sich schon: „Oh Gott, was wird das wohl werden?“, selbst wenn man wenig erwartet. – Ich habe wahnsinnig viel Angst vor Ihnen; das merkt man mir auch an. Jenseits dessen ist dieser Antrag tatsächlich noch mal ein neuer Tiefpunkt; denn es gibt noch nicht mal der Form halber – die AfD ist ja nicht in der Verlegenheit, das theoretisch irgendwo umsetzen zu müssen – irgendeinen konkreten Vorschlag. Das Konkreteste ist, dass man den Normenkontrollrat damit beauftragen möchte, mal eine umfassende Analyse der Belastungen von KMUs in Auftrag zu geben. Das ist dahin gehend spannend – ich freue mich auch über Lerneffekte im Hohen Haus –, dass Sie, Herr Brandner, der Sie ja gerade so aktiv sind, am 12. Mai noch hier im Haus zu Protokoll gegeben haben, dass Sie da erst von der Existenz des Normenkontrollrats erfahren haben, um dann am 17. Mai schon wieder eine leicht tendenziöse Anfrage – Drucksache 20/1949 – einzubringen, in der bezüglich des Normenkontrollrats gefragt wird: Wie viele Büros? Wie viel Personal? Es wird also ein bisschen suggestiv gefragt, wie viel Steuergeld der Normenkontrollrat verschwendet. Dementsprechend ist es ganz bezaubernd, dass Sie sich jetzt auf ihn beziehen. Von daher ist Ihre eigene Argumentation nicht stimmig. Das ist schade, aber deswegen umso besser, dass wir über dieses Thema noch mal reden können. Ich darf meinem Kollegen Manfred Todtenhausen auch noch mal gute Besserung wünschen. Es ist natürlich so, dass wir im Kreise der Berichterstatter zusammen mit den zuständigen Staatssekretären schon sehr viele konkrete Vorschläge gemacht haben, zum Beispiel im Bereich Erleichterung von Abschreibungen, Erhöhung von Grenzwerten, Digitalisierung von Verfahren. Das ist gerade in der Prüfung. Ich hätte dem Kollegen Strasser, wenn er jetzt da wäre, nicht nur zum Geburtstag gratuliert, sondern auch zur Leitung des entsprechenden Staatssekretärausschusses. Ich habe Herrn Kellner auch schon gesagt, von ihm erwarten wir Großes. Ich bin mir sehr sicher, dass wir als erstes Geburtstagsgeschenk für Herrn Strasser auch bald einen ersten Zeitplan auf dem Weg zum Bürokratieentlastungsgesetz IV bekommen. Da sind wir in guten Diskussionen. Diesen Wünschen kann ich einen Dank anschließen; denn Herr Strasser hat schon mal eine gute Idee umgesetzt, die profan klingt, aber so noch nicht gemacht wurde, nämlich eine Verbändeabfrage zum Thema Bürokratieabbau mit der Beteiligung von über 70 Verbänden. Klingt einfach, aber es macht doch total Sinn, das bestehende Entlastungspotenzial auch aus Sicht der Verbände zu erörtern und das entsprechend auszuwerten. Klar ist aber auch, dass Bürokratie kein Selbstzweck ist und nicht alles, was eine Belastung oder einen Aufwand darstellt, auch automatisch weg kann. Es gibt natürlich sinnvolle Regelungen – deswegen beraten wir ja hier dementsprechend –, seien es die Mindestlohnkontrolle oder zum Beispiel auch Umweltschutzauflagen etc. Aber klar ist auch, dass wir gerade aus der Perspektive von KMUs vieles vereinfachen und verbessern können und müssen. Dass die Ampel das vorhat, hat sie gezeigt: zum Beispiel bei der Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und bei einer ganzen Reihe von anderen Maßnahmen, die der Vereinfachung von Bürokratie dienen. Ich bin darüber hinaus froh, dass das BMWK auch den Praxischeck schon eingeführt hat. Das ist geltendes Recht. Wir müssen bei der Schaffung von Gesetzgebung, aber auch bei der Überprüfung von bestehender Gesetzgebung gucken, welche Verschränkungen von Regelungen vielleicht zu unnötiger Bürokratie führen und wo es Synergieeffekte gibt. Diese ganzheitliche und vollzugsbezogene Betrachtung werden wir weiter umsetzen. Ich freue mich sehr auf die Einführung des Unternehmensbasisregisters spätestens ab 2024. Auch das wird ein ganz maßgeblicher Schritt zur Erleichterung der Perspektive für Unternehmen sein. Ich habe keine Zweifel daran, dass das Thema im BMJ bzw. im Kanzleramt gut aufgehoben ist, trage als Wirtschaftspolitiker persönlich noch ein bisschen Trauer, dass wir das sozusagen nur noch mitberatend bearbeiten, bin aber sicher, dass wir da weiter in guter Zusammenarbeit zum Beispiel mit dem Kollegen Strasser und den Berichterstatterkolleginnen und ‑kollegen sehr gute, konkrete Fortschritte machen. Wenn wir es als Ampel in dieser Legislaturperiode schaffen, Bürokratie abzubauen, ohne Umwelt- und Sozialstandards abzusenken – das ist durchaus möglich –, dann haben wir einen großen Schritt nach vorne und einen großen Schritt gerade zur Entlastung von KMUs gemacht. Vielen Dank.