Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die gestrige Regierungserklärung des Bundeskanzlers und die angeregte Debatte danach verfolgt hat, dann kann man feststellen, dass internationale Abkommen wieder eine Renaissance erleben. Dies ist für den Standort Deutschland von existenzieller Bedeutung. Leider ist es in der letzten Wahlperiode aufgrund der Verweigerungshaltung der SPD nicht gelungen, die entsprechenden internationalen Abkommen zu schließen, was der deutschen Wirtschaft jeden Tag geschadet hat, ob es das Mercosur-Abkommen ist oder das TTIP-Abkommen. Wir können uns eben nicht darauf verlassen, alleine durch die Welt zu wandeln, sondern müssen dem Gedanken folgen, einerseits partnerschaftlich, andererseits auch interessengeleitet für unser Land zu agieren, Deutschland im internationalen Geschehen zu positionieren und auch die Wertschöpfungsketten zu sichern. Wie ich gesagt habe: Es ist leider viel Zeit verloren gegangen. Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ist im Vergleich zu den anderen erwähnten Abkommen vielleicht kein Schwergewicht, aber notwendig. Wir beraten den Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte. Wenn Sie, Herr Kollege Klüssendorf, sagen, das sei von uns verweigert worden, dann haben Sie das in den letzten Jahren nicht verfolgt. Wir haben immer für einen länderbezogenen Austausch gestimmt, aber nicht für ein öffentliches Country-by-Country Reporting. Darum geht es. Es würde nämlich einen erheblichen Nachteil für die deutsche Wirtschaft bedeuten, wenn wir ein öffentliches Reporting machten, gerade gegenüber Ländern wie China und anderen. Die würden dann nämlich auf die deutschen Unternehmen losgehen. Und deswegen haben wir das öffentliche Reporting auch verweigert. Heute geht es um einen länderbezogenen Ausgleich. Das sind zwei völlig verschiedene Stiefel, und das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen. – Da war er noch nicht dabei. – Vorangegangen ist diesem Prozess das sogenannte BEPS-Projekt, also Base Erosion and Profit Shifting, ein Projekt der OECD gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung bei multinationalen Unternehmen zur konkreten Beseitigung von Doppelbesteuerung, aber auch von Defiziten internationaler Besteuerungsregelungen. Dabei sollen eben jetzt die Informationsdefizite der beiden Finanzverwaltungen abgebaut werden, wenn wir das standardisierte Reporting zwischen den Finanzverwaltungen und den Ländern machen. Einer der BEPS-Aktionspunkte ist diese standardisierte Dokumentationsanforderung. Die USA – der Kollege Fritz Güntzler hat es hier gesagt – haben damals das Abkommen im Anschluss an dieses BEPS-Projekt mit diesem Aktionspunkt am Schluss leider nicht unterzeichnet. Deswegen ist es richtig, dass – nach dem FATCA-Abkommen hatten wir ja auch schon eine nichtvollständige Unterzeichnung – wir jetzt diesen Prozess mit der Unterzeichnung dieses Abkommens voranbringen, um eben den standardisierten Austausch zwischen den Ländern vornehmen zu können. Also, es geht um einen Austausch länderbezogener Berichte im automatisierten Verfahren. Mich regt es schon auf, wenn jetzt in allen Reden nur kommt, was es alles an bösen Konzernen gibt und was die böse Wirtschaft alles schon wieder verschiebt. Darum geht es nicht, sondern es geht darum, dass man Doppelbesteuerungen vermeidet. Es geht darum, dass wir systematisch die Besteuerung beider Länder analysieren und eventuelle Fehler in der Besteuerung beseitigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden dem Gesetz zustimmen, weil es ein gutes Gesetz zum Abschluss dieses Abkommens zwischen Deutschland und den USA ist. Aber gerade die Diskussion zeigt ja auch, dass wir mehr Handelsabkommen machen müssen. Ja, da schauen Sie und denken sich natürlich: Um Gottes willen! Kein Abkommen! Aber es ist notwendig, dass wir die deutsche Wirtschaft stabilisieren und dass wir sie im internationalen Vergleich auch stärken. Wenn wir schon dabei sind: Sie sprechen von „Steuerwettbewerb“ oder „Steuergerechtigkeit“. Ich empfinde es nicht als gerecht, wenn die deutschen Unternehmen teilweise 25 Prozent mehr Steuern zahlen als vielleicht in einem anderen europäischen Raum oder im internationalen Raum. Wir haben die höchsten Steuereinnahmen im gesamten OECD-Raum. Und deswegen ist es notwendig – das haben Sie das letzte Mal leider auch verweigert –, dass die deutschen Steuersätze auch für die Mittelständler, wenn Sie von „Steuergerechtigkeit“ reden, endlich gesenkt werden. Es gibt ja eine Ankündigung vom Bundesfinanzminister. Ich bin gespannt, wie die Koalition das gemeinsam schaffen wird. Sie müssen die Steuern senken, sonst steht es eben schlecht um den deutschen Mittelstand und schlecht um die deutsche Wirtschaft. Deswegen, glaube ich, ist der Aktionspunkt das, was Sie machen müssen, und nicht immer nur eine neidbehaftete Diskussion, verbunden mit der Behauptung, dass alle hier betrügen und alle Unrecht tun. Das ist nicht der Punkt des heutigen Gesetzentwurfs, sondern das ist eine ganz andere Diskussion. Herzlichen Dank.