Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir etwas, was hier in diesem Hause nicht oft vorkommt, nämlich eine Regelung, die für einen Bürger aus meinem Wahlkreis, nämlich Edgar Emser im Saarland, und Oliver Kahn in München gleichermaßen wichtig ist, für Edgar als Vorsitzenden meines Obst- und Gartenbauvereins in Homburg-Erbach und für Oliver Kahn im Verein FC Bayern München. Was den OGV und den FCB verbindet, ist, dass sie beide eingetragene Vereine sind, ihre Mitglieder entsprechende Rechte haben und auch ausüben. Heute wagen wir Fortschritt, liebe Kolleginnen und Kollegen, indem wir für diese Mitglieder das Vereinsrecht modernisieren und endlich einen rechtlichen Rahmen schaffen, um virtuelle Mitgliederversammlungen von Vereinen dauerhaft zu ermöglichen und gesetzlich zu verankern. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Fortschritt in der Praxis. Es gibt in Deutschland über 620 000 Vereine mit über 50 Millionen Mitgliedern, Millionen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren. Dort wird pro Jahr – auch das fand ich interessant – ein Wert von mindestens 40 Milliarden Euro an geldwerten Ehrenamtsstunden erarbeitet. Das macht deutlich: Unsere Vereine bilden das soziale Rückgrat unserer Gesellschaft – sei es im Sport, in der Kultur, im Einsatz für das Miteinander. Sie sind der Kitt, der unsere Gesellschaft in vielen Bereichen zusammenhält. Wenn wir also heute hier als Gesetzgeber tätig werden, machen wir das auch, weil wir diese ehrenamtliche Arbeit fördern wollen, ermöglichen wollen und vor Ort vereinfachen wollen. Wir senden auch mit dieser Gesetzesänderung das Signal: Die Arbeit in unseren Vereinen ist Markenzeichen für unser Land, und wir wollen genau das erhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber warum machen wir das gerade jetzt? Eine Änderung des BGB geschieht ja sicherlich nicht leichtfertig, und sie ist auch dieses Mal nicht leichtfertig passiert. Vereine leben von sozialen Interaktionen. Diese waren während der vergangenen Jahre, während der Pandemie, oft schwer oder kaum möglich. Und doch hat die Mitgliedschaft in Vereinen vielen von uns auch durch die Pandemiezeit geholfen und uns getragen, uns sozialen Halt gegeben, wenn auch oft nur aus der Ferne. Zum Beispiel hat mein Obst- und Gartenbauverein in Homburg in unglaublich aufwendiger Art und Weise Hygienekonzepte für den Betrieb entwickelt, um überhaupt noch Vereinsarbeit leisten zu können. Aber die Mitgliederversammlung selbst war in der gewohnten Präsenzform, die ja der Grundsatz der Mitgliederversammlung sein sollte, eben nicht möglich. Gleichzeitig hat im BGB aber eine eindeutige Regelung zur Ermöglichung von digitalen Mitgliederversammlungen gefehlt. Das, meine Damen und Herren, ändern wir heute, und wir ziehen unsere Lehren aus der Pandemiezeit. Wir geben dem Vereinsrecht ein Update und bringen es zurück in die Gegenwart – für die 620 000 Vereine in unserem Land, für die 50 Millionen Vereinsmitglieder, für Edgar Emser aus meinem Wahlkreis genauso wie für Oliver Kahn. Herzlichen Dank.