Vielen Dank für die Frage. – Bei den Verhandlungen in der letzten Runde zum sogenannten Temporary Crisis Framework haben wir nicht alles bekommen, was wir haben wollten – das war ja quasi der Vorschlag der Gaspreiskommission –, aber doch einiges. Drei Dinge fallen mir dazu ein, beispielsweise dass man Ausfälle oder höhere Preise rückwirkend bis zum Februar 2022 kompensieren kann. Die Bezugsgröße wurde auf 80 Prozent des Energieverbrauchs angehoben und die Beihilfegrenze auf insgesamt 150 Millionen Euro. Das war nicht nichts. Aber das, was Sie gesagt haben, ist natürlich richtig: Die ganz großen Unternehmen sind davon nicht erfasst worden. Die industriellen Schwergewichte müssten an dieser Stelle sozusagen in das aufwendige Verfahren der Einzelfallnotifizierung gehen. Entsprechend versuchen wir im Moment in den laufenden Verhandlungen, die Obergrenze noch einmal anzuheben bzw. das Kriterium, Gewinn vor Steuern, Abschreibungen und Verlustvortrag, noch einmal zu verändern. Das ist der eine Komplex. Der andere Komplex ist, sich insgesamt darauf zu konzentrieren, dass die Beihilfeverfahren in der EU schneller durchgeführt werden. Ich bin eben kurz darauf eingegangen. Jetzt läuft mir die Zeit weg, deswegen kann ich das nicht weiter ausführen.