Auf dem Papier ist ja der ständig vorgehaltene Krisenstab des BBK auch eine Möglichkeit, auf die das Kanzleramt zugreifen kann. Gehe ich recht in der Annahme, dass beim nächsten Katastrophenfall oder Bevölkerungsschutzszenario das Kanzleramt dann auf den ständigen Krisenstab des BBK zurückgreift oder ihn jetzt so ertüchtigt, dass es das in Zukunft tun wird?