Vielen Dank. – Wer könnte da nicht prinzipiell zustimmen? Ich weise aber darauf hin, dass die Notfallverordnung „Notfallverordnung“ heißt, weil sie für eine befristete Zeit und mit der Begründung einer Energiekrise in Europa gilt. Nur unter diesem Notfallregime war es möglich, diese Maßnahme zu ergreifen. Sie gilt auch nach Lesart der Europäischen Union nicht für die Maßnahmen, die man insgesamt ergreifen will. Wir müssen also einen anderen Zugang wählen. In diesem Bereich, Ausbau der Erneuerbaren, ist das Stichwort „Go-to Areas“. Das lässt sich natürlich auch auf andere Bereiche übertragen, und zwar – das will ich nicht verhehlen – auch auf die Bereiche des Umwelt- und Naturschutzes. Denn neben der Klimakrise ist die Biodiversitätskrise, der drastische Verlust von Arten, die zweite große ökologische Krise unserer Zeit. Ich würde mich also freuen, wenn da ebenfalls schnellere Entscheidungen für eine grüne Infrastruktur getroffen werden würden.