Herzlichen Dank. – Herr Abgeordneter, ich würde gerne die Antwort des Kollegen Habeck noch ergänzen, weil ich ja auch der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes bin. Ich kann Sie informieren, dass der Generalbundesanwalt in der Tat ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet hat und diese Ermittlungen laufen. Sie wissen, dass solche Ermittlungen der strengsten Geheimhaltung unterliegen und dass Sie diese Fragen immer an den Generalbundesanwalt richten müssen. Die Bundesregierung kann keine Auskunft geben.