Herzlichen Dank. – Wir haben die Zuständigkeiten für die verschiedenen Elemente der Digitalpolitik zu Beginn der Legislaturperiode neu sortiert und
haben auch operativ Aufgaben aus dem Kanzleramt abgegeben, einerseits an das für Digitalisierung zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr und
andererseits an das Innenministerium, das auch für das Onlinezugangsgesetz zuständig ist. Deswegen ist die Rolle des Kanzleramtes auch in diesem Prozess eine
der Koordinierung und eine des Zusammenführens und natürlich im Hinblick auf die Länder auch des Ermöglichens und Unterstützens. Das werden wir auch beim
Onlinezugangsgesetz unter Beachtung der Ressortzuständigkeit des Innenministeriums machen.