Natürlich bringt die Digitalisierung auch Einspareffekte, in der Verwaltung beispielsweise. Aber wir alle wissen doch, dass in der Kommunikation, im Social-Media-Bereich erhebliche Mehrkosten entstehen. Halten wir uns einfach mal vor Augen, dass die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, tagein, tagaus, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, mit uns kommunizieren, worauf wir auch reagieren müssen, und dass wir auch aktiv über alle möglichen Kanäle – Twitter, Instagram, Facebook und dergleichen – unsere Mitteilungen nach außen versenden. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Vorab zwei Bemerkungen: Zum Ersten möchte ich schon richtigstellen, Herr Kollege Korte, dass es nicht zutrifft, dass die Kollegin Strack-Zimmermann auch nur in irgendeiner kleinsten Weise davon profitiert hätte, dass sie sich in der Weise, wie sie das jetzt tut, für Rüstungsexporte in die Ukraine einsetzt. Das muss hier schon klargestellt werden. Das hier zu behaupten, diffamiert die Kollegin Strack-Zimmermann, die sich wirklich viele Verdienste erworben hat. Das Zweite, was ich sagen möchte: Wenn man sich die Rede des Kollegen Brandner anhört, hat man schon irgendwie das Gefühl, als hätte jetzt die AfD den Parlamentarismus gerettet und als wäre die AfD in Karlsruhe strahlender Sieger in ihrem Verfahren gewesen. So ist das nicht gewesen, meine Damen und Herren. In Wirklichkeit erfolgte das Organstreitverfahren der AfD nicht vor, sondern nach dem Normenkontrollantrag von Linken, Grünen und FDP. Und sie hat keineswegs obsiegt, sondern es ist in Karlsruhe als unzulässig zurückgewiesen worden. Es ist schon notwendig, das hier mal richtigzustellen. Meine Damen und Herren, das Grundgesetz weist den Parteien eine Vermittlerrolle zwischen Staat und Gesellschaft zu. Sie sollen eine stabilisierende Funktion in unserer parlamentarischen Demokratie ausüben, und jedenfalls die meisten Parteien nehmen diese Rolle auch wirklich sehr ernst. Dazu bedarf es einer soliden finanziellen Basis. Deswegen sollen nach den Parteienfinanzierungsurteilen des Verfassungsgerichtes die Parteien in erster Linie auch auf die Unterstützung der Bürger angewiesen sein. Denn eine staatliche Einflussnahme auf die Parteien ist und bleibt verboten, und deswegen sollen Parteien auch nicht vom Staat finanziell abhängig sein. Der Staat darf allenfalls die Parteien teilfinanzieren mit diesen beiden Obergrenzen, von denen schon die Rede gewesen ist: Zum einen ist das die relative Obergrenze, die sich nach der Zustimmung der Menschen bemisst, sich abmessen lässt am Wahlerfolg, an Mitgliedsbeiträgen und an Spenden und nicht mehr als die Hälfte der finanziellen Mittel der Parteien darstellen darf. Zum anderen ist das die absolute Obergrenze, also ein gesetzlich festgelegter Maximalbetrag, der notwendig ist, damit die Parteien ihren Verfassungsauftrag erfüllen können, und den sie nicht aus Eigenmitteln aufbringen können. Diese absolute Obergrenze wird an die allgemeine Preisentwicklung angepasst und darf allenfalls bei einschneidenden Veränderungen der äußeren Umstände stärker angehoben werden. Hier hat das Gericht in Leitsatz 5 seiner Entscheidung vom Dienstag ausdrücklich anerkannt, dass Digitalisierung eine einschneidende Veränderung der äußeren Umstände darstellt. Denn beim letzten Parteienfinanzierungsurteil von 1992 vor mehr als 30 Jahren gab es Digitalisierung in dieser Form eben noch nicht. In diesen 30 Jahren haben sich die Umstände also entscheidend verändert. Das Problem ist nicht, dass das Gericht daran zweifelt, dass die Digitalisierung Mehrkosten auslöst, sondern es war das Verfahren der Gesetzgebung 2018. Denn wenn der Bundestag über die Parteienfinanzierung entscheidet, dann spricht er in eigener Sache. Das eigentliche Problem ist, dass hier der Eindruck der Interessenvermischung im Raume steht. Das erhöht die Anforderungen an Transparenz und Begründungstiefe. Das ist 2018 nicht gelungen. Das ist der entscheidende Punkt beim Urteil vom Dienstag gewesen. Deshalb haben Linke, Grüne und FDP 2018 den Normenkontrollantrag gestellt, um zu beweisen, dass auch bei Eigeninteressen der Parteien die Selbstkontrolle des Parlaments noch funktioniert. Deswegen bringt das Urteil vom Dienstag Klarheit darin, dass Digitalisierung eine einschneidende Veränderung der Umstände ist. Es reicht aber nicht, in der Gesetzesbegründung nur zu behaupten, dass Digitalisierung Mehrkosten auslöse, man muss es auch darlegen, vorrechnen und in der Gesetzesbegründung dokumentieren. Das heißt für die Zukunft, dass wir uns über die Parteienfinanzierung noch einmal Gedanken machen müssen, aber dann eben in einem ausgeruhten Verfahren ausführlich darlegen und begründen müssen, wie sich der Finanzbedarf der Parteien verändert hat. Deswegen dürfen wir jetzt nicht den Fehler von 2018 wiederholen und in großer Hast agieren, sondern wir müssen ein geordnetes, ausgeruhtes und transparentes Verfahren durchführen. Dazu stehen wir jedenfalls bereit. Vielen Dank.