Aber in diesem Parlament rede jetzt ich und nicht Sie. Auf den bin ich stolz, Herr Präsident. Dann greifen Sie bitte ein, wenn die mich nicht reden lassen! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Würden wir uns in Fragen der Parteienfinanzierung ein Vorbild an der AfD nehmen, dann hätten wir das erlebt, was die AfD erlebt hat, nämlich dass die Bundeszentrale sozusagen in einer Hausdurchsuchung untersucht werden muss, weil Sie das Parteiengesetz gebrochen haben. Das Vorbild nehmen wir uns natürlich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Um es hier ganz klar zu sagen: Wenn man einen Fehler gemacht hat, muss man dazu stehen. Deshalb sage ich an dieser Stelle: Die Art und Weise, wie wir ohne Konsultationen mit den Fraktionen von Grünen, FDP und Linken innerhalb kürzester Zeit die Veränderung der absoluten Obergrenze durchs Parlament gejagt haben, war falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat uns dafür die Rote Karte gezeigt, und dann muss man auch deutlich sagen: Daraus muss man jetzt auch die richtigen Schlussfolgerungen ziehen. Man kann bei Fehlern, die man gemacht hat, nicht mehr die Zeit zurückdrehen. Aber man kann daraus lernen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und diese Ehrlichkeit muss man auch haben. Das Ganze hat nicht nur der Parteiendemokratie einen Bärendienst erwiesen, sondern es hat natürlich den Verächtern einer pluralistischen Parteiendemokratie eine Steilvorlage geliefert; das haben wir ja gerade gehört. – Können Sie mich mal ausreden lassen? Herr Präsident, könnten Sie diesen Störenfrieden mal bitte sagen, dass die mich ausreden lassen? Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, Sie kennen ja vielleicht noch den Spruch: Wer mit dem Finger auf andere zeigt, auf den zeigen drei andere Finger zurück. Fangen wir mal mit diesen Fingern an: Erster Finger. Das hat dankenswerterweise schon der Präsident gesagt: Der Rechtsstaat funktioniert; das haben wir hier gesehen. Die Opposition hat Klage eingereicht, der wurde stattgegeben, und Ihr Gerede, dass es in Deutschland nicht vernünftig läuft, das ist ad absurdum geführt worden. Zweiter Finger. Ich habe es schon angedeutet: Am Mittwochmorgen des 28. September hat die Staatsanwaltschaft Berlin die AfD-Bundesgeschäftsstelle durchsucht sowie in mehreren Orten in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen Durchsuchungen angeordnet. Dazu sagte die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger, die ja auch die Bevollmächtigte der klagenden Fraktionen war, sie erwarte ganz empfindliche Strafen für die AfD; der Verdacht sei so konkret, dass es für einen Durchsuchungsbeschluss ausgereicht habe. Zitat von Frau Schönberger: „Hier drohen der AfD als Partei weitere Strafzahlungen.“ Sie hat „weitere Strafzahlungen“ gesagt. Denn wir wissen ja – wir denken an die unzulässige Spende, die Frau Weidel angenommen hat –, dass die AfD schon Strafzahlungen – – – Sagen Sie mal, haben Sie überhaupt kein Benehmen mehr? – Ich weiß, dass Sie, Sie Nazis, es nicht ertragen können, wenn man Sie kritisiert. Also, ich will noch mal betonen: Es wurde eine Strafzahlung in Höhe von 400 000 Euro gegen die AfD verhängt. Ich will es mal so sagen: Wie Sie hier versuchen, das Urteil für Ihre Propaganda zu missbrauchen, das erinnert mich an einen notorischen Ladendieb, der kritisiert, dass der Gesetzgeber schlechte Regelungen zur Bekämpfung des Ladendiebstahls getroffen hat. So agieren Sie. Und Sie verschweigen natürlich in Ihren Ausführungen, dass im Leitsatz Nummer 5 auf der ersten Seite des Urteils des Bundesverfassungsgerichts steht – ich zitiere –: Das heißt: Das Bundesverfassungsgericht erkennt die sachlichen Gründe dafür, dass man durchaus darüber nachdenken kann, die absolute Obergrenze zu erhöhen, an. Es hat aber das Ganze zurückgepfiffen, weil es schlecht, schlampig begründet war und das aus Sicht des Verfassungsgerichts nicht geht. Das haben Sie natürlich hier verschwiegen. Deshalb sage ich an dieser Stelle sehr deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es kommt jetzt darauf an, sich dieses Urteil sehr genau anzugucken. Aber es kommt auch darauf an, sicherzustellen, dass wir ein modernes Parteiengesetz haben, das den Parteien auch hilft, mit den Herausforderungen im 21. Jahrhundert zurechtzukommen. Deshalb – das möchte ich zum Schluss sagen – sehen wir die Urteilsbegründung auch als eine Chance, die handwerklichen Fehler bei der Reform des Parteiengesetzes zu reparieren. Denn inhaltlich hat das Bundesverfassungsgericht die besondere Rolle der Parteien in einer Demokratie hervorgehoben und ebenso anerkannt, dass die Digitalisierung die Parteien finanziell fordert und sich eine Anhebung der Obergrenze durchaus begründen lässt. In diesem Sinne möchte ich einfach darum bitten, dass sich die Vertreterinnen und Vertreter der fünf demokratischen Fraktionen in diesem Haus miteinander zusammensetzen, ins Gespräch kommen – – und dann am Ende auch im Interesse unserer Demokratie das deutsche Parteiengesetz so überarbeiten, dass es den Herausforderungen der heutigen Zeit gerecht werden kann. Herzlichen Dank.