Sie träumen davon, ein neues Gesetzgebungsverfahren einzuleiten und dann rückwirkend die Parteienfinanzierung bis 2019 zu machen, damit Sie nichts zurückzahlen müssen. Das geht nicht. Mit der AfD ist das nicht zu machen. Sie haben den Bürgern rechtswidrig, ohne Rechtsgrundlage 100 Millionen Euro weggenommen, und das Geld gehört zurück in die Taschen der Bürger und nirgendwo anders hin. Jawoll, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Der vergangene Dienstag war ein guter Tag für Deutschland, für die Bürger, für die Steuerzahler. Endlich mal wieder hat das Bundesverfassungsgericht Zähne, hat den immer irgendwo regierenden Altparteien ihre Grenzen und gezeigt: „AfD wirkt“, auch wenn das Bundesverfassungsgericht leider unsere Organklage mit fragwürdiger Begründung zurückgewiesen hat. Zum Jagen getragen von der AfD, hatte die damals in der Opposition befindliche dunkelrote Ampel aus Grünen, FDP und Linken eine abstrakte Normenkontrolle eingereicht, und daraufhin hat das Bundesverfassungsgericht am letzten Dienstag die neue Parteienfinanzierung für nichtig, da verfassungswidrig, erklärt, und das war verdammt gut so. Wir erinnern uns: Die damals regierende sogenannte Große Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte sich kollusiv dazu verabredet, die glasklaren verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung – 165 Millionen Euro im Jahr; man sollte meinen, das reicht – einfach zu ignorieren und auf 190 Millionen Euro im Jahr zu erhöhen. Das entsprechende Gesetz wurde im Juni 2018 im Windschatten der Fußballweltmeisterschaft in einem intransparenten Verfahren durch den Deutschen Bundestag gepeitscht und trug sozusagen die Verfassungswidrigkeit auf der Stirn. Warum wurde das Ganze gemacht? Das wurde gemacht, um der damals finanziell sehr klammen SPD nach der desaströsen Bundestagswahl 2017 unter die Arme zu greifen. Das war wahrscheinlich etwas, was in die Koalitionsverhandlungen eingebracht wurde. Als Rechtfertigung wurde angegeben: Wir brauchen die zusätzlichen 25 Millionen Euro im Jahr, weil plötzlich die Digitalisierung über uns hereingebrochen sei. Wir brauchen das Geld, um Werbung zu machen auf Twitter, auf Facebook, in den sozialen Medien. – Das ist nachvollziehbar für uns. Denn wenn man sich mal anschaut, wie Sie alle in den sozialen Medien auftreten, dann sieht man: Das ist wirklich zum Heulen, muss ich Ihnen sagen. Aber das liegt nicht an den Ihnen fehlenden Millionen, sondern das liegt einfach an den Inhalten. Wenn Sie sich anschauen, wie gut die AfD in den sozialen Medien abschneidet, sehen Sie: Das liegt auch nicht daran, dass wir da viel Geld reinpumpen, sondern wir transportieren gute, bürgernahe, volksnahe Politik. Das wollen die Leute sehen. Das wollen die Leute hören und nicht den Einheitsbrei von Ihnen und den aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wie war es nun damals? Die damalige Opposition – ich hatte die dunkelrote Ampel aus FDP, Grünen und Linken erwähnt – verschlief die Brisanz dieses Themas, hatte sich wahrscheinlich schon klammheimlich gefreut, auch ein paar Millionen abzubekommen, und tat erst mal nichts. Und zwar tat sie so lange nichts, bis die AfD ihre Organklage ankündigte. Ich erinnere mich noch: Am 5. Juli – das war ein Tag nach den Feierlichkeiten in der US-Botschaft – um halb zehn haben Sie sich plötzlich da draußen hingestellt, weil Sie wussten, dass wir um 10 Uhr unsere Klage präsentieren, und haben gesagt: Jetzt müssen wir auch mal ein bisschen Opposition spielen. Dann sind Sie vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und waren dann sogar erfolgreich, und das ist wirklich auch gut so. Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens so entschieden, obwohl der derzeitige Präsident des Bundesverfassungsgerichts dieses verfassungswidrige Gesetz mitgestaltet und mit verabschiedet hatte. Das ist die Qualifikation in Deutschland: Ich mache als stellvertretender CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender Harbarth ein verfassungswidriges Gesetz, lasse mich dann in das Bundesverfassungsgericht befördern und werde da auch Präsident. So werden Karrieren in Deutschland gemacht. Nun steht fest, meine Damen und Herren: Die 100 Millionen Euro haben Sie sich rechtswidrig einverleibt, und das Geld muss sofort, schnellstmöglich zurückgezahlt werden. Das, was ich da am vergangenen Dienstag von Ihnen – ich nenne jetzt keine Namen –, von denjenigen, die von den Altparteien da waren, vernommen habe, lässt Böses erahnen. Sie versuchen jetzt schon wieder, zu tricksen. Sie reden darüber, ein neues Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Das Bundesverfassungsgericht hat Ihnen ja eine Gebrauchsanleitung mitgegeben, wie es gehen soll. Es ist ja auch kein Problem. In Ihren Stellungnahmen, die Sie im Nachgang zu dem Urteil abgegeben haben, hieß es, das Geld sei noch da und es sei nicht ausgegeben worden, weil man ja nicht gewusst habe, was rauskommt. Da frage ich mich: Warum war es denn dann 2018 so dringend, dass es hier durchgepeitscht werden musste, wenn Sie die 100 Millionen Euro noch auf Ihren Konten liegen haben? Auch da, glaube ich, müssen Sie in der Argumentation noch ein bisschen was draufsatteln. Was ist die Moral von der Geschichte, meine Damen und Herren? Parteienfinanzierung ist kein Selbstbedienungsladen. Wenn man schon mal beim Klauen erwischt wurde, dann gibt man zumindest das Geklaute zurück und klaut nicht ein zweites Mal. Und: Vielleicht lernen Sie daraus für die Zukunft. Orientieren Sie sich einfach mal öfter an dem, was die Alternative für Deutschland von vornherein in Gesetzgebungsverfahren einbringt. Dann kriegen Sie auch keine Klatsche vor dem Bundesverfassungsgericht. Vielen Dank.