Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Stamm-Fibich, ich nehme gerne Ihr Bild vom Dschungel auf. Da begegnen einem ja unterschiedliche Tiere. Ich hatte Kaa vor Augen, als Herr Sichert sprach. Sie sollten sich mal zuhören, wenn Sie hier sprechen, Herr Sichert. Versuchen Sie das einfach mal! Aber wir wollten über die Unabhängige Patientenberatung sprechen. Ich bin Herrn Kollegen Professor Dr. Lauterbach dankbar dafür, dass er neben der Unabhängigen Patientenberatung, hinter der ich vollumfänglich stehe und von der ich denke, dass ihre Einrichtung ein guter Schritt für die Patientinnen und Patienten war, die Informationen brauchen, auch über die Entbudgetierung der Kinderärzte gesprochen hat. Wenn man, wie es in der hier vorliegenden Begründung steht, das Ziel hat, Leistungen, die für Kinder und Jugendliche in diesem Land erbracht werden, zu privilegieren, dann muss man sich zunächst einmal fragen, von wem sie erbracht werden. Sie werden eben nicht nur von Kinderärzten erbracht, auf die Sie abgehoben haben, sondern zum Beispiel auch von den Hausärzten in diesem Land. Deswegen ist es folgerichtig, wenn man als Problem erkannt hat, dass die Mengensteuerung zu bestimmten Engpässen in diesem Land führt, die Entbudgetierung der Hausärzte anzugehen, wie wir es im Koalitionsvertrag miteinander verabredet haben. Wenn wir miteinander die Mengensteuerung beklagen, die im System nun einmal notwendig ist, dann kommen wir ein Stück weit zu Systemkritik. Und dann kommt man eben auch zu der Feststellung, dass es wohl Leistungen gibt, die nicht bezahlt werden. Wir haben uns im Koalitionsvertrag an einer anderen Stelle dazu bekannt, dass die Beiträge für ALG-II-Empfänger vollumfänglich bezahlt werden müssen. Denn ein großer Teil des Problems, das wir im Gesundheitssystem haben, besteht darin, dass wir bestimmte Leistungen eben nicht vollständig finanzieren können. Auch das gehört an dieser Stelle dazu. Wenn wir bei der Nachfrage im Gesundheitssystem sind, müssen wir uns auch überlegen, wie wir in der Zukunft wieder zu Elementen der Nachfragesteuerung kommen. Das steht nicht im Koalitionsvertrag; ich weiß. Aber wir haben keine Elemente der Steuerung der Nachfrage im Gesundheitssystem, und die sind bitter notwendig. Nun hat das BMG eine Lösung vorgeschlagen. Die Ideallösung wäre für mich: Man überführt die Leistungen, die für Kinder und Jugendliche erbracht werden, von der MGV in die EGV und bereinigt einmal im Rechtskreis des § 87a dann vollständig. Das BMG hat hier eine andere Lösung vorgeschlagen, und zwar, einen Vorwegabzug vorzunehmen. Ich gehe davon aus, dass das hehre Ziel dahinter steht, die Leistungsmengen, die man höchstens ausbudgetieren kann, in den Folgejahren mit dem Orientierungspunktwert weiterzuentwickeln. Ich gehe aber auch davon aus, dass dieser Vorwegabzug für den hausärztlichen Bereich gedacht ist, in dem für Hausärzte und Kinderärzte gemeinsam geplant und die Finanzierung sichergestellt wird. Am Ende ist mir nicht ganz klar, was das zur Bürokratieverringerung beitragen soll; darüber müssen wir, glaube ich, auch noch mal sprechen. Denn Entbudgetierung wird einzig und allein von den Kassenärztlichen Vereinigungen umgesetzt und ändert am Arbeitsverhalten in der Arztpraxis gar nichts. Meine Fraktion jedenfalls wird darauf schauen, dass das Ziel der Abschaffung aller Budgets weiterhin im Auge behalten wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.