Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein furchtbares Verbrechen. Jeder Vorfall sowie dessen Verbreitung gehören konsequent verfolgt und geahndet.
Beifall bei der AfD)
Der vorliegende Antrag bezieht sich auf eine Verordnung der EU-Kommission, deren Ziel es ist, zu verhindern, dass Onlinedienste weiterhin zur Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs genutzt werden können. Digitale Plattformen müssen gemäß dieser Verordnung präventiv und anlasslos entsprechendes Material in den Profilen und Kanälen ihrer Nutzer suchen, aufdecken, melden und entfernen. Selbst vor einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gängiger Messengerdienste macht die Verordnung nicht halt – daher auch der Begriff der „Chatkontrolle“. Angesichts der gewaltigen Mengen zu analysierender Daten käme eine solche Onlineüberwachung nicht ohne Algorithmen und Filter aus. Einzelne Konzerne nutzen diese bereits heute freiwillig. Ob eine Lösung auf Basis künstlicher Intelligenz immer treffsicher zwischen einer Darstellung des Kindesmissbrauchs und beispielsweise am Strand aufgenommenen Familienfotos zu unterscheiden weiß, ist fraglich.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Kampf gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet ist uns ein wichtiges Anliegen. An der Wirksamkeit der geplanten EU-Verordnung aber zweifelt selbst der Deutsche Kinderschutzbund. Die Forderungen in Ihrem Antrag sind durchaus gut gemeint. Sie berücksichtigen jedoch nicht, dass es schon heute möglich ist, auf richterliche Anordnung Speichermedien und Kommunikationsverläufe einzelner Verdächtiger zu beschlagnahmen und für einschlägige Ermittlungen auszuwerten. Und genau dieses rechtsstaatliche Verfahren hat unsere volle Unterstützung.
Beifall bei der AfD)
Der Antrag Ihrer Fraktion kritisiert zu Recht das Scannen von Telefonen und Rechnern ohne Wissen der Nutzer. Wir hätten es hier im Grunde mit einer digitalen Hausdurchsuchung zu tun, und das ohne Anfangsverdacht und ohne richterlichen Beschluss.
Ich möchte es zum Schluss noch einmal auf den Punkt bringen. Ich sehe die folgende Gefahr: Die geplante EU-Verordnung kann als Blaupause für eine digitale Ausforschung der Bevölkerung auf Vorrat genutzt werden. Sie kritisieren mit Ihrem Antrag zwar die EU-Verordnung. Aber Ihr Antrag ist nicht weitreichend und vertiefend genug. Deswegen lehnen wir ihn ab.
Beifall bei der AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, der Geist der anlasslosen, digitalen Rundumüberwachung muss in der Flasche bleiben!
Vielen Dank.
Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Frau Kollegin Lenk. – Nächster Redner ist der Kollege Manuel Höferlin, FDP-Fraktion.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)