Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, zunächst einen ganz herzlichen Glückwunsch. Das ist eine schöne Kombination, ein so gutes Gesetz mit dem Geburtstag zu verbinden. Hoffentlich wirkt es auch so gut. Ich wünsche es Ihnen jedenfalls. Es ist eben schon gesagt worden: Wer ärgert sich eigentlich nicht darüber, wenn Müll in der Landschaft liegt, wenn Zigarettenkippen, Kaffee-to-go-Becher und Ähnliches herumliegen. Klar, wir denken dabei manchmal an die Gleichgültigkeit der Menschen, an ihre Verantwortungslosigkeit. Natürlich gibt es eine Verantwortung des Einzelnen – Frau Skudelny hat es angesprochen, und sie hat recht damit –, aber das ist ja alleine nicht hinreichend; denn am Ende haben wir Müllberge in den Städten und Gemeinden, die damit zu tun haben. Diese Müllberge zu beseitigen, kostet die Städte und Gemeinden dreistellige Millionenbeträge. Ich weiß, dass wir heute über Kunststoffe reden und will daher vorweg sagen: Stündlich werden in Deutschland rund 320 000 Einwegbecher für heiße Getränke verbraucht, davon bis zu 140 000 To-go-Becher. Dabei weiß eigentlich jeder: Für die Umwelt ist mehrfach besser als einfach – übrigens fürs Denken manchmal auch, aber das nur am Rande. Man sieht, der Müll ist nicht einfach da. Er wird vorher als vermeintlich brauchbarer Behälter produziert. Er wird Verbraucherinnen und Verbrauchern als einfacher Weg zum bequemen Konsum angeboten – simplify your life. Und das, was die Müllabfuhr nicht entsorgt, das landet in der Umwelt, viel zu oft am Ende in den Weltmeeren, und ist dort eine gefährliche Substanz. 85 Prozent des Meeresmülls besteht mittlerweile aus Kunststoff. 85 Prozent der Arten des Plastikmülls, auf den sich dieser Gesetzentwurf bezieht, sind an den Stränden Europas zu finden, auch an Nord- und Ostsee. Was tun also, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, um ihr Einhalt zu gebieten? Verbieten? Das wäre, glaube ich, kaum ein erfolgversprechender Weg, weil dieser Müll ja vorher als Produkt eine Funktion wahrgenommen hat. Unser Ziel ist es also nicht, den Konsum außer Haus zu erschweren, sondern ist es, die Folgen für Mensch und Natur zu reduzieren. Wir wollen nicht sozusagen eine ewige Kontrolle, sondern wir wollen Motivation und Umbau. Der andere in Marktwirtschaften übliche Weg besteht darin, die Verantwortung derer einzubeziehen, die das Problem verursachen, konkret: die Produzenten an den Kosten der Beseitigung ihrer Produkte zu beteiligen und damit auch den Weg zur Vermeidung des Mülls zu beschreiten. Die Kosten – da gebe ich Frau Skudelny ausdrücklich recht – nur an den Konsumenten weiterzugeben, das ist kein zukunftsorientierter Weg. Darauf wird man achten müssen. Weil die Wirtschaft alleine dieser Aufgabe nicht gerecht wird, ist staatliches Handeln eben erforderlich. Genau diesen Weg geht das sogenannte Kunststofffondsgesetz – mit drei f, auch interessant –, das wir heute auf den Weg bringen. Das Gesetz ist übrigens auch ein gutes Beispiel dafür, dass Europa, dass die EU-Kommission, dass das Europäische Parlament ihrer Verantwortung gerecht werden; denn das Problem ist ja keines, das auf Deutschland beschränkt ist. Die Müllflut gefährdet die Lebensräume in den Meeren weltweit; sie beeinträchtigt den Erholungswert von Natur, Landschaft und beeinträchtigt menschliche Gesundheit in ganz Europa. Mit anderen Worten: Das Gesetz auf Basis einer europäischen Richtlinie, die für uns zwingend umzusetzen ist, ist ein gutes Beispiel für eine gute europäische Politik. Ich finde, das kann man an der Stelle mal erwähnen. Worum es geht, ist bereits mehrfach erwähnt worden: Erstens. Kunststoffmüll soll reduziert werden, und zwar von den Produzenten, also an der Quelle, indem man dem Müll einen Preis gibt, damit man weiß, dass nicht nur die Produktion Geld kostet, sondern die Entsorgung eben auch. Das ist eine Verantwortung, die derjenige, der das Produkt herstellt, hat. Das ist das Verursacherprinzip, und das ist übrigens auch Kreislaufwirtschaft. Zweitens geht es darum, denjenigen, die den Müll zu beseitigen haben, dafür eine Entschädigung zukommen zu lassen. Das ist richtig, weil bei ihnen die Kosten landen, die vor allen Dingen von den Bürgerinnen und Bürgern zu zahlen sind. Das ist doch klar. Von wem denn eigentlich sonst? Sie brauchen dafür eine Unterstützung; 430 Millionen Euro sind im Gespräch. Das ist eine gute Sache. Drittens. Eine Kommission, Anja Weisgerber, aus Herstellern, Kommunen, Umwelt- und Verbraucherverbänden beim Umweltbundesamt entscheidet, wie die Abgaben erhoben und wie das Geld verteilt werden soll. Also: Alle Beteiligten sind dabei. – Die Verantwortung ist auch eine gemeinsame Verantwortung. Das weißt du ja auch. Die Festsetzung erfolgt jährlich durch das Umweltbundesamt, und zwar erstmals 2025. Das ist eine gute Sache. Das Geld geht weitgehend an die Städte, Kreise und Gemeinden und ihre Entsorgungsunternehmen, um sie bei den Kosten der Müllbeseitigung zu entlasten. Das ist richtig. Liebe Anja, es ist, glaube ich, ein Gewinn für Sauberkeit von Kommunen und Landschaften, und ich habe großes Vertrauen darin, dass die Kommunen sich nicht bereichern, sondern rational, vernünftig, effektiv eine gute zukunftsorientierte Abfallwirtschaftspolitik machen. Das ist ja der eigentliche Sinn. Zuletzt: Das Gesetz entspricht übrigens den Zielsetzungen des Koalitionsvertrages. Es ist ein kleiner Mosaikstein dieser Fortschrittskoalition. Auch das ist gut. Ich bedanke mich dafür, dass ich als kommunalpolitischer Sprecher von den Kollegen eingeladen worden bin, zu diesem Gesetz zu reden. Ich bin jetzt am Ende. Also: Unsere Kommunen profitieren doppelt: Weniger Müll auf den Straßen – das ist gut so – und keine höheren Kosten. Vielen Dank.