Wir werden als SPD-Bundestagsfraktion in der Ampelkoalition weitere Initiativen ergreifen. Es wird jetzt zum Beispiel darum gehen, die EU-Notfallverordnung sehr schnell in nationales Recht umzusetzen. Das ist ein wichtiger und notwendiger nächster Schritt. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Amthor, wenn Sie von falschen Erwartungen sprechen und hier anmahnen, dass gebaut werden müsse, dann ist das schon ein bisschen putzig. Und wenn dann der Kollege Mayer als bayerischer Abgeordneter auch noch sagt, dass Länder sich nicht wegducken dürfen, dann kann ich nur sagen: Was macht eigentlich die bayerische Regierung beim Bau von Windrädern, Trassen etc.? Widersprüchlicher geht es doch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber in der Tat, Herr Bundesminister Buschmann, stimme ich Ihnen im Namen der SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich zu. Das, was wir hier heute machen, kann und darf nur ein erster Mosaikstein sein von einem ganz großen Gesetzespaket, das wir dieses Jahr schnüren müssen. Und wir müssen gerade den Zuschauerinnen und Zuschauern sagen: Hinter Planung und Genehmigung stehen natürlich große gesellschaftspolitische Fragen. Denn wenn wir ins Detail gehen, dann stellen wir fest, dass wir eigentlich eine große Frage in der Gesellschaft beantworten müssen: Sind wir bereit, zugunsten der großen Transformation, der Umwandlung unserer Energiepolitik, unserer Energiewirtschaft, aber auch, wenn es darum geht, neuen Wohnraum zu schaffen oder notwendige Mobilitätsinfrastrukturmaßnahmen zu ergreifen, das „Ich“ zurückzunehmen und dem „Wir“ tatsächlich viel, viel mehr Gewicht beizumessen? Das ist die Hauptfrage in diesem Land, die wir uns stellen müssen. Ich nenne ein Beispiel, an dem man sehr gut erkennen kann, dass in diesem Land etwas falsch läuft: Wenn in Lüneburg der Bau eines Windparks gerichtlich untersagt werden kann, weil der Blick auf eine alte Windmühle dadurch beeinträchtigt wird, dann ist das ein Beispiel dafür, wie wir diese Transformation nicht schaffen können. Ich bin froh, dass wir im Sommer im großen EEG-Paket den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Grundsatz des überragenden öffentlichen Interesses versehen haben. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Aber jetzt geht es darum, auch die Umsetzung zu ermöglichen, und, ja, Herr Amthor, auch im behördlichen Verfahren. Aber für das behördliche Verfahren sind an vielen Stellen die Bundesländer zuständig. Wenn man bedenkt, dass in Lüneburg niemand aus Lüneburg geklagt hat, sondern ein Verein zur Denkmalpflege in Karlsruhe, dann sehen wir die nächste Baustelle. Und auch da müssen wir ran, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es darf nicht rechtsmissbräuchlich auf diese Art und Weise gegen das Notwendige vorgegangen werden. Das müssen wir auch beseitigen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und wir werden darüber reden müssen, wie wir Verfahren parallel gestalten können, wie wir Genehmigungsfiktionen einleiten können und wie wir am Ende – und das ist der zentrale Punkt – die notwendigen, im allgemeinen Interesse stehenden Infrastrukturprojekte schnell durchsetzen können. Das ist der zentrale Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Insofern glaube ich schon, dass von diesem Debattenpunkt heute, der zu Beginn des neuen Jahres stattfindet, eine Initialzündung ausgehen kann, die nicht nur dieses Haus berührt, sondern auch die Bundesländer und die Kommunen. Natürlich müssen alle mit ins Boot. Die kommunalen Spitzenverbände – Sie haben zu Recht darauf hingewiesen – begrüßen diesen Schritt. Das ist ein guter Anfang, das ist eine gute Möglichkeit der Kooperation. Lassen Sie uns in diesem Sinne in diesem Jahr bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren in diesem Land wirklich weiterkommen. Wir freuen uns darauf. Vielen Dank.