Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Funke-Kaiser, Sie sollten sich bei der Wortwahl ein bisschen zügeln, wenn Sie hier von „schäbig“ sprechen. Sie können ja mal überlegen, welches Bild es abgibt, dass der Verkehrsminister in der Verkehrsdebatte anwesend war und der Digitalminister in der Digitaldebatte rechtzeitig den Raum verlässt. Es passt dazu. Wir haben keinen Digitalminister. Wenn Herr Schätzl sagt, dass es keinen Förderstopp gebe, dann langt man sich an den Kopf. Ich zitiere den Landkreistag Baden-Württemberg: Oder: Dass es zu einer solchen Situation kommen konnte, ist für uns, also den Landkreistag Baden-Württemberg, nach wie vor unverständlich. Das gilt umso mehr, als uns noch wenige Wochen vor dem Förderstopp unmissverständliche Aussagen aus dem BMDV erreicht haben, dass für 2022 noch Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stünden. – So ist es. – Von unserer Seite bleibt zu sagen: Was für ein fatales Signal für den ländlichen Raum! Was für ein herber Rückschlag für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Was für eine Arroganz gegenüber unseren kommunalen Partnern! Es reicht auch nicht, auf parlamentarischer Ebene bei der Argumentation stehen zu bleiben, dass die frühzeitige Ausschöpfung der Fördermittel einen abschließenden Erfolg an sich darstellt; denn unter verantwortungsvollem Regierungshandeln – zumindest der Herr Staatssekretär ist anwesend – versteht es sich auch, einen Schritt weiter zu gehen und umgehend Planungssicherheit sowie klare Bedingungen für Städte und Gemeinden zu schaffen. Es hätte überhaupt nicht zu einem Antragsstopp oder der jetzigen Förderlücke kommen müssen. Der Kollege Reinhard Brandl hat schon erwähnt: Im Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr befanden sich Ausgabenreste im Rahmen des Bundeshaushaltes 2022. Die hätte man bei einem rechtzeitigen Bemerken der Überzeichnung des Förderprogramms teilweise für den Breitbandausbau flexibilisieren und somit den Förderstopp verhindern können. Das sah auch der Maßgabebeschluss unserer Fraktion vor. Aber nein, vonseiten der Ampelfraktionen wurde das abgelehnt. Es wäre auch möglich gewesen, eine Bescheidung der neuen Anträge ab dem 1. Januar 2023 vorzunehmen. Tatsache ist, dass der plötzliche Förderstopp bei den Landkreisen, bei den Gemeinden und Städtetagen auf massives Unverständnis gestoßen ist, und das vollkommen zu Recht. Ich stehe hier auch als Gemeinderat meiner Heimatgemeinde Weingarten in Baden und als Mitglied des Kreistages im Landkreis Karlsruhe. Mein Heimatbundesland Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, die vom Förderstopp und vor allem von der sich nun auftuenden Förderlücke im Bereich des Breitbandausbaus besonders schwer betroffen sind. Jetzt hören Sie am besten zu. Zur Einordnung: Aktuell konnten mindestens 289 betroffene Gemeinden aus baden-württembergischen Landkreisen aufgrund des Förderstopps der Bundesregierung keine Anträge für den Breitbandausbau mehr einreichen. Ein weiterer Punkt, den es dabei zu beachten gilt: Bei einem weit überwiegenden Anteil der Anträge wurde ein Markterkundungsverfahren vor dem Förderstopp mindestens begonnen. In vielen Fällen war dies bereits abgeschlossen. Es sind jetzt schon 289 Gemeinden, die nun warten müssen, bis eine neue Förderrichtlinie vom Bund in Kraft tritt, die in dieser Zeit keine Anträge stellen können, die in dieser Zeit nicht wissen, ob ihre schon im Voraus durchgeführte Planung und Antragsvorbereitung dann den Förderkriterien einer neuen Förderrichtlinie entsprechen werden. Das ist umso bitterer, weil wir doch wissen, dass unsere Kommunen im Moment alles schultern müssen. Aber das ist Ihnen egal, weil die Ampel keinerlei kommunale Kompetenz besitzt. Fakt ist: Durch Ihr zögerliches Handeln hat sich eine Förderlücke aufgetan. Zwischen dem Förderstopp am 17. Oktober 2022 und dem etwaigen Inkrafttreten einer neuen Förderrichtlinie für den Breitbandausbau, eventuell zum Ende des ersten Quartals 2023, liegen fast sechs Monate. Eines hat Ihr Verhalten in dieser Debatte und gerade von Ihnen sehr deutlich gezeigt: Sie haben wirklich jeden Anspruch verwirkt, auch nur in irgendeiner Weise Vertreter und Hilfeleister unserer Kommunen zu sein. Herzlichen Dank.