Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Mörseburg, lesen Sie Ihre Rede, das, was Sie gerade gesagt haben, noch mal durch. Menschenrechte sind nicht abhängig von irgendwelchen Situationen, sie sind nicht abhängig von irgendwelchen Großwetterlagen, sie sind nicht abhängig von Jahreszeiten. Menschenrechte sind universell. Man kann sie sich nicht erdienen, sie können einem nicht weggenommen werden. Sie sind von Geburt an da – für jeden Menschen auf der Welt. Dafür haben wir vor eineinhalb Jahren ein Lieferkettengesetz gemacht. Uns ist es nicht egal, ob die Kleidung, die wir tragen, durch Zwangs- bzw. Sklavenarbeit, durch Kinderarbeit – 152 Millionen Kinder sind in Kinderarbeit, 25 Millionen Menschen in Sklavenarbeit – hergestellt wurde, ob unsere Handys, mit denen wir arbeiten, so hergestellt wurden oder ob unser Kaffee, den wir trinken, so hergestellt und produziert worden ist. Uns ist das nicht egal. Deswegen haben wir das Lieferkettengesetz nach einem ganz langen Weg beschlossen. Es ging 2011 los mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. 2015 war die deutsche Präsidentschaft der G 7 – da hatten wir es damals auf dem Schirm –, und 2016 wurde der Nationale Aktionsplan beschlossen. Es gab Freiwilligkeitslösungen, die nichts gefruchtet haben. Dann haben wir das Lieferkettengesetz im Koalitionsvertrag vereinbart und auf den Weg gebracht. 2020 hat die EU-Kommission ihr Lieferkettengesetz angekündigt, das jetzt am 1. Dezember in Europa auf den Weg gebracht worden ist. Wir haben den Unternehmen auch Zeit eingeräumt, nämlich eineinhalb Jahre. Die Anwendung des Gesetzes startet zum 1. Januar 2023. Es gilt für Unternehmen mit 3 000 oder mehr Beschäftigten, ein Jahr später auch für Unternehmen mit weniger Beschäftigten. Wir erweitern das BAFA: In Borna wird eine Zweigstelle mit 93 Beschäftigten gebaut, die demnächst fertiggestellt wird. Die nehmen die Menschen und die Unternehmen mit und begleiten sie. Den Unternehmen muten wir nur das zu, was lösbar ist. Wir muten ihnen nichts Unmögliches zu. Wir muten ihnen nur zu, hinzuschauen und nicht wegzuschauen. Ich glaube, das kann man doch verlangen. Die vielen Gespräche und die Anhörung haben gezeigt, dass das kein Hindernis ist. Es ist eher ein Fortschritt, wenn ein Unternehmen sagen kann: Selbstverständlich halten wir Menschenrechte ein. Ich würde an Ihrer Stelle fragen: Was würde denn Gerd Müller, der ehemalige Entwicklungshilfeminister, heute sagen? Haben Sie mit dem einmal gesprochen? Ich habe es getan. Gestern, hier im Deutschen Bundestag, im Reichstag habe ich ihn getroffen. Ich habe mich mit ihm darüber unterhalten. Was er mir gesagt hat, erspare ich Ihnen jetzt. Schauen Sie sich einfach das Protokoll von damals an; da ist vieles von Gerd Müller drin. „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu“, hat er damals gesagt. Wenn man jetzt sagt: „Gerd Müller ist nicht mehr da; der hat damals mit Hubertus Heil Seit an Seit gekämpft, und Gott sei Dank haben wir das auf den Weg gebracht“, dann muss man feststellen, dass Hermann Gröhe noch da ist. Hermann Gröhe – ich habe es ihm heute Mittag schon angekündigt, als wir in der Abstimmungsschlange standen – hat auch kluge Dinge gesagt, zum Beispiel: Und: Also, es geht um gute Wirtschaft und vor allem um Menschenrechte, die immer und überall gelten. Schmeißen Sie Ihren Antrag weg, der steht Ihnen nicht gut zu Gesicht!