Ich hatte Ihnen ja erstens im Ausschuss gesagt: Die „Bild“-Zeitung hatte gestern eine kleine Fehlmeldung, was die IT und die Software anbelangt. Wir haben eine Übersicht, nach der alle Bundesländer es im ersten Quartal und die allermeisten Bundesländer es im Januar schaffen werden, das neue Wohngeld auszuzahlen. Das Zweite: Es handelt sich um ein vorläufiges Verfahren. Es ist ein ganz einfaches Verfahren, bei dem man nur wenige Nachweise über Einkommen und Miethöhe erbringen muss. Es ist nicht richtig, dass der Antrag dann ein zweites Mal bearbeitet werden muss, sondern der vorläufige Wohngeldbescheid wird nach Zeitablauf zu einem endgültigen, sodass genau das, was Sie befürchten, nämlich die doppelte Arbeit, nicht gegeben ist. Und wir haben den Bewilligungszeitraum von 12 auf 24 Monate verlängert. Das ist eine ganz wesentliche Unterstützung, damit man auch genug Zeit für die neuen Antragsteller hat. Wir werden im Rahmen des Dialoges mit den Kommunen und Ländern auch die Verwaltungsvorschrift – ein opulentes Werk – im nächsten Jahr deutlich verschlanken, sodass wir auch untergesetzlich für weitere Vereinfachungen sorgen werden.