- Bundestagsanalysen
Tagesordnungspunkt:
Zwischenrufe:
0
Beifall:
0
Herzlichen Dank für die Frage. – Wir verhandeln gerade mit den Ländern die Verwaltungsvorschrift für „Junges Wohnen“. Wir sind in den Verhandlungen so weit, dass sie aus meiner Sicht noch dieses Jahr vorgelegt werden kann. Sie tritt in Kraft, wenn sie alle 16 Bundesländer unterzeichnet und zurückgeschickt haben; das dauert immer ein paar Wochen. Dann sind die Länder in der Lage, das Geld auszugeben. Sie können dann eigene Förderprogramme machen, weil die Situationen sehr unterschiedlich sind. Einige werden sicherlich einen Schwerpunkt auf Sanierung setzen, andere zum Beispiel auf den Neubau von Auszubildendenwohnheimen und Studentenwohnheimen. Der ein oder andere wird vielleicht auch Belegungsrechte erwerben.
Die Frage der Förderkonditionen bzw. der Höhe der Förderung liegt in der Verantwortung der Länder. Wir sind da aber sehr offen für andere Förderkonditionen als im klassischen sozialen Wohnungsbau, weil die Bedürfnisse, auch was die Wohnungszuschnitte betrifft, von Studierenden und Azubis sich vom normalen Wohnen in einem Haus natürlich unterscheiden.
Sie haben die Möglichkeit zu einer Nachfrage.