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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herzlichen Dank für Ihr Interesse an der Regierungsbefragung. Sie ist eine gute Gelegenheit, die Diskussion, die wir gerade im Bauausschuss hatten, fortzuführen.
Das Bauministerium blickt wie wir alle, glaube ich, auf ein sehr bewegtes Jahr zurück. Es war gekennzeichnet von der großen sozialen Frage des Wohnens, die gerade durch die gestiegenen Nebenkosten für viele Menschen das große Problem in diesem Jahr war. Wir haben mit einem Heizkostenzuschuss reagiert; das war das erste Gesetz in dieser Legislaturperiode. Es folgten ein zweiter Heizkostenzuschuss und die historisch größte Reform des Wohngeldes.
Das erfordert insbesondere in den Kommunen große Anstrengungen. Sehr viele Kommunen sind jetzt dabei, diese Vorgaben umzusetzen. Wir sind sehr optimistisch, dass es gelingt, diese große Wohngeldreform an den Start zu bringen. In vielen Kommunen wird es schon im Januar möglich sein, die neuen Höchstsätze auszuzahlen. Sie wissen: Wir haben den Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet: Dreimal mehr Menschen bekommen doppelt so viel Wohngeld. Das war ein wichtiger Beitrag dazu, dass sich die Menschen weiterhin ihr Haus oder ihre Wohnung leisten können.
Ein ebenso wichtiger Punkt war die deutliche Erhöhung der Mittel, die für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Sie wissen: Wir kommen von 3 Millionen Sozialwohnungen. Wir sind jetzt in einer Situation mit nur noch 1 Million Sozialwohnungen. Da haben wir gesagt: Wir müssen massiv in den sozialen Wohnungsbau investieren. 14,5 Milliarden Euro stehen dafür zur Verfügung. Das ist ein ganz wichtiger Stabilisierungseffekt in diesem Bereich.
Nächstes Jahr wird der soziale Aspekt des Wohnens weiter angegangen mit der Schaffung eines Konzeptes zur Wohngemeinnützigkeit, durch die erreicht werden soll, dass dauerhaft preiswerte, sozial gebundene Wohnungen am Markt sind. Ergänzt wird das Ganze durch einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit, der die Kommunen und die Länder bei dieser großen Aufgabe unterstützt. Daneben stehen wir im Bereich des Bauens vor einer großen Transformation. Das ist die Dekarbonisierung: zum einen des Gebäudebereichs, zum anderen aber auch im Bereich der Wärmewende.
Natürlich müssen wir in Deutschland die Kapazitäten ausbauen; Sie kennen die Zahlen. Letztes Jahr sind weniger als 300 000 Wohnungen fertig geworden. 400 000 Wohnungen sind die Benchmark, die mein Haus vom ersten Tag an verfolgt. Dieses Ziel fußt noch auf den Berechnungen, die vor dem 24. Februar angestellt wurden. Aufgrund des furchtbaren Krieges von Putin in der Ukraine sind noch mal mehr Menschen zu uns gekommen; das müssen wir berücksichtigen.
Das heißt, wir müssen mit aller Kraft – auch wenn es jetzt noch schwieriger geworden ist – schneller bauen und planen. Wir sind zum einen schon dabei, das Raumordnungsgesetz zu novellieren, um Planungsverfahren zu beschleunigen. Zum anderen hat das Kabinett heute Morgen die nächste Novelle des Baugesetzbuches mit Blick auf die Digitalisierung in Richtung Parlament gegeben. Wir digitalisieren die Bürgerbeteiligung, wir verkürzen die Fristen, und wir sorgen dafür, dass zum Beispiel bei geänderten Plänen die Bürgerbeteiligung nur noch für die Änderungen und nicht mehr für den kompletten Plan gilt.
Das sind viele einzelne Schritte, gerade auch im Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir haben mit dem Wind-an-Land-Gesetz angefangen, wo wir über Änderungen im Baugesetzbuch eine bessere Verbindlichkeit der Windausbauziele erreichen und auch Länder im Süden motivieren, Windräder zu errichten. In Bayern hatten wir den schönen Umstand, dass der Ministerpräsident und zwei Fachminister bei der Einweihung eines einzelnen Windrades dabei waren. Es geht also auch da voran. Mit der Novelle des Baugesetzbuchs können wir zum Beispiel ehemalige Tagebauflächen oder auch Verkehrsflächen an Autobahnen nutzen und den Hochlauf von Wasserstoff durch die Kombination von Windenergie- und PV-Energieanlagen mit Elektrolyseuren ermöglichen.
Die Frage „Wie heizen wir in Zukunft?“ wird im nächsten Jahr wichtig sein. Diese Frage werden wir bei der Umsetzung der GEG-Novelle und natürlich auch beim Gesetz für die kommunale Wärmeplanung intensiv miteinander besprechen. Ergänzt wird das Ganze durch die Tatsache, dass mein Ministerium ab 1. Januar 2023 für die Neubauförderung und die Eigentumsförderung zuständig sein wird und entsprechende Konzepte und das Geld zur Verfügung stellt.
Wichtig ist aber auch, dass wir um den großen Investitionsbedarf im Bereich der öffentlichen Gebäude wissen. Ich danke dem Bundestag, dass er erneut große Mengen Geld – 476 Millionen Euro waren es dieses Jahr, noch mal 400 Millionen Euro für den Sportbereich stehen nächstes Jahr bereit – für die Sanierung von Jugendeinrichtungen, von Sporteinrichtungen, von Kultureinrichtungen zur Verfügung stellt.
Die große Aufgabe – die Anpassung der urbanen Räume an den Klimawandel – wird uns begleiten, auch bei der Novelle des Baugesetzbuchs. Wir werden es schaffen müssen, das Baugesetzbuch, das noch aus einer Phase nach dem Krieg kommt, in der man sich auf den Wiederaufbau fokussierte, umzubauen; denn die große Herausforderung heutzutage ist, den Bestand zu erhalten, zu sanieren, ihn nachzuverdichten und unsere Städte fit und resilient zu machen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir beginnen jetzt die Regierungsbefragung zu den einleitenden Ausführungen und zum Geschäftsbereich sowie zu den vorangegangenen Kabinettssitzungen und mit den allgemeinen Fragen.
Ich erteile das Wort zur ersten Frage dem Kollegen Dr. Jan-Marco Luczak.