Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, heute ist ein guter Tag für die Pflege; denn mit dem hier vorliegenden Krankenhauspflegeentlastungsgesetz werden wir dem Kern nach die Pflegekräfte in Krankenhäusern durch ein Personalbemessungsinstrument nachhaltig entlassen. Heute ist allerdings auch ein guter Tag für unsere Krankenhäuser. Schließlich stellen wir heute nach acht Berichterstattergesprächen und insgesamt 32 Änderungsanträgen auch die ersten Weichen für eine stabile, moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Damit setzen wir ein zentrales Versprechen unseres Koalitionsvertrages um, kurzfristig für eine auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung der Pädiatrie und Geburtshilfe zu sorgen. Wir werden mehr Fortschritt wagen. Mit diesem Gesetz leiten wir längst überfällige Strukturreformen ein. Die Folgen dieses Versäumnisses können wir heute – die Kollegen haben es vorhin auch gesagt – täglich in unseren Kliniken sehen. Damit greifen wir auf die Empfehlungen der Regierungskommission zurück. Im Bereich der Pädiatrie stellen wir Krankenhäusern in den kommenden zwei Jahren zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen zusätzliche Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro zur Verfügung, wobei diese im Rahmen einer Sonderregelung für besondere Einrichtungen einen Zuschlag erhalten werden. Auch im Bereich der Geburtshilfe werden wir in den kommenden zwei Jahren mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von insgesamt 240 Millionen Euro, die über den Königsteiner Schlüssel an die Bundesländer verteilt werden, für eine kurzfristige Stabilisierung sorgen. Dabei knüpfen wir die Förderung an Voraussetzungen wie die Vorhaltung einer Pädiatrie, einer Neonatologie, eine bestimmte Geburtenzahl und Anzahl vaginaler Geburten sowie eine Hebammenpraxisausbildung. Als Vater junger Zwillinge weiß ich um die wertvolle Arbeit von Hebammen. Mit dem hier vorliegenden Gesetz tragen wir dieser auch Rechnung, indem ihre Refinanzierung über das Pflegebudget für die stationäre Versorgung auch über das Jahr 2025 hinaus gesichert ist. Die Fortschrittskoalition will die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen fördern und wird mit diesem Gesetz neben der neuen tagesstationären Behandlungsform ab April kommenden Jahres auch eine sektorengleiche Vergütung für geeignete Leistungen durch sogenannte Hybrid-DRGs umsetzen. Mit der tagesstationären Behandlung entlasten wir Pflegekräfte durch den Wegfall nicht notwendiger Übernachtungen. Im Leitsatz der deutschen Gesundheitspolitik „ambulant vor stationär“ sehen wir ein erhebliches Konsolidierungspotenzial und wollen diesen Prozess entschieden weiter vorantreiben. Entsprechend den Vorgaben des GBA werden wir dabei Transportkosten erstatten; denn Reformmaßnahmen dürfen nicht auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen werden. Ich fasse daher als Berichterstatter meiner Fraktion abschließend zusammen. Mit dem heutigen Tag leiten wir den überfälligen strukturellen Reformprozess im Gesundheitssektor ein und sind entschlossen, das Jahr 2023 zum Reformjahr für den Krankenhaussektor zu machen. Sie sehen: Als Fortschrittskoalition kündigen wir den Fortschritt nicht nur an. Wir wagen ihn und leiten ihn hier und heute mit diesem Gesetz entschieden ein. Herzlichen Dank.