Sehr verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Sehr verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich will keine schrägen Märchenmetaphern erzählen, und ich möchte auch nicht über Dinge reden, die nicht im Gesetz oder nicht auf der Tagesordnung stehen, sondern ich möchte mich auf den vorliegenden Gesetzentwurf beziehen. Ich glaube, wenn wir uns die aktuelle Situation beispielsweise in den Kinderkliniken anschauen, sehen wir, dass die Situation zu ernst ist, um über schräge Vergleiche zu reden oder irgendwelche Witze zu machen, sondern dass es Zeit ist, zu handeln. Das tun wir mit diesem Gesetz, und zwar auf der vollen Breite der Gesundheitsversorgung, indem wir sehr wichtige Reformen auf den Weg bringen. Der Reihe nach. Erstens ist es so, dass wir im Bereich der Kinderkliniken, die jetzt so unter Druck stehen, wichtige Reformen auf den Weg bringen, die einerseits die Finanzierung verbessern, indem wir pro Jahr 300 Millionen Euro zusätzlich in die Finanzierung der Kinderkliniken stecken, und die andererseits eine wichtige Budgetgarantie schaffen, die die auskömmliche Finanzierung der stationären Kinderheilversorgung in Deutschland sicherstellt. Zweitens sorgen wir mit diesem Gesetz durch die Einführung spezieller Personalbemessungsinstrumente in der Kinderkrankenpflege, und nicht nur dort – dazu wird meine Kollegin Kordula Schulz-Asche gleich noch mehr sagen –, genau dafür, dass mehr Pflegepersonal in der Kinderkrankenpflege, aber auch auf den Intensivstationen der Kinderkliniken zur Verfügung stehen wird. Das ist ein wichtiger Schritt, der die Versorgungssituation verbessert. Drittens. Wir führen unter anderem im Bereich der Kinderheilkunde, aber auch in anderen Bereichen eine Verbesserung der telemedizinischen bzw. telekonsiliarischen Versorgung ein. Die Zusammenarbeit zwischen spezialisierten Kinderkliniken und Kliniken der Grundversorgung wird verbessert. Forderungen, die diese Woche noch von den Intensivmedizinern erhoben wurden, werden heute hier im Deutschen Bundestag bereits umgesetzt. Im Bereich der Geburtshilfe sorgen wir dafür, dass nicht nur eine bessere Finanzierung da ist, sondern dass Hebammen, wie bereits angesprochen, vollständig aus dem Pflegebudget finanziert werden und – das sei bereits angekündigt – auch kurzfristig vollständig auf die Personaluntergrenzen der nach- und vorgeburtlichen Stationen in den Krankenhäusern anrechnungsfähig sind. Das war eine große Forderung der Verbände. Im Übrigen ist das ein Hinweis, der aus der Union kam, den wir nicht beiseitegeschoben haben, dem wir zugehört haben, den wir heute beschließen und umsetzen, wodurch die Versorgung verbessert wird. Der vierte wichtige Aspekt im Bereich der Krankenhausversorgung – Dinge, die über Jahre nur in Sonntagsreden genannt wurden –: Die Ambulantisierung stationärer Versorgung wird in zwei wichtigen Bereichen mit der Tagesbehandlung und den sogenannten Hybrid-DRGs auf den Weg gebracht. Das sorgt dafür, dass dort, wo Übernachtung nicht notwendig ist, aber die Strukturen eines Krankenhauses für Versorgung sinnvoll sind, endlich diese Behandlungsart möglich ist. Die Mutter kann mit ihrem Kind nach der Behandlung am Tag, sowohl pflegerisch als auch ärztlich, abends nach Hause gehen und muss nicht im Mehrbettzimmer mit anderen Kindern und anderen Eltern übernachten, was der Genesung zuträglich ist. Dies ist beispielsweise ein wichtiger Baustein in der Versorgung, der uns nach vorne bringt. Die Metallentfernung nach einem komplizierten Bruch muss nicht mehr im Krankenhaus, sondern kann bei gleicher Vergütung zukünftig möglicherweise ambulant zu besserer Qualität mit niedrigen Risiken durchgeführt werden. Das ist nicht mehr nur angekündigt; das wird auf diesem Weg umgesetzt – ein wichtiger Reformschritt, den wir heute mit diesem Gesetz nach vorne machen. Lassen Sie mich neben diesen wichtigen Reformen in der Krankenhausversorgung auch noch etwas zum Digitalisierungsbereich sagen. Im Unterschied zu Dingen, die in der vergangenen Legislatur immer wieder im Mittelpunkt standen, wo mit vielen Einzelreformen in einem wilden Durcheinander immer Digitalisierung propagiert, aber in der Praxis oft Chaos erzeugt wurde, sorgen wir mit einer Digitalstrategie, die zurzeit mit allen Stakeholdern entwickelt wird, für einen strukturierten Prozess und bringen mit dem heutigen Gesetz vereinfachte Zugangsvoraussetzungen zur elektronischen Patientenakte und zu anderen wichtigen Strukturen der Telematikinfrastruktur auf den Weg, wie beim elektronischen Personalausweis und anderen Dingen. Das sind alles Dinge, die längst hätten passieren müssen, um Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Auch das sei gesagt: Es ist so, dass wir im Bereich der Pflege maßgeblich durch Einführung der Personalbemessung endlich das umsetzen, was von den Pflegeverbänden über Jahre eingefordert wurde: eine Personalbemessung, die mit Sanktionen verknüpft ist, deswegen Wirkung entfaltet und die Arbeitsbedingungen von Pflegenden verbessert und nicht nur Luftbuchungen erzeugt, die am Ende in der Versorgung keinen Unterschied machen. Also: Hören Sie auf, über Märchen zu reden! Stimmen Sie diesem wichtigen Gesetz zu! Es ist ein gutes Gesetz. Vielen Dank.