Die von der Ampel vorgenommene Besteuerung der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner sowie die Besteuerung des Gasabschlags sind handwerklich so schlecht, dass die Bundesländer sogar drohen mussten oder drohen werden, in den Vermittlungsausschuss zu gehen, weil sie fürchten, dass damit eine überbordende Bürokratie verbunden ist und das Veranlagungsverfahren in den Finanzämtern stocken wird. Herr Marvi, Sie haben gesagt, Sie hätten irgendwie vereinfacht. Was Sie hier machen, bedeutet pures Verwaltungsbürokratiechaos. Darunter muss man das subsumieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jahressteuergesetze sind ja immer komplexe Angelegenheiten. Beim diesjährigen Jahressteuergesetz hatte allein der Referentenentwurf 142 Seiten. Es gab 70 Änderungsanträge; Kollege Daldrup hat es erwähnt. 16 verschiedene Gesetze und Verordnungen werden umfasst. Letztlich handelt es sich eben doch um ein Sammelsurium wie in jedem Jahressteuergesetz. Und eines muss man der Ampel lassen: Ihr ist es in diesem Jahr gelungen, einen gewissen roten oder rot-gelb-grünen Faden in all diese Änderungen zu bringen. – Klatschen Sie nicht zu früh! – Der rote Faden ist: Fast alle Änderungen sind in irgendeiner Weise unstimmig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Erstens: Praxisuntauglichkeit der Vorschriften. Zweitens: mutmaßliche Verfassungswidrigkeit von Vorschriften. Drittens: offener Wahlbetrug, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will das nicht nur behaupten, sondern ich will jede Unstimmigkeitsart auch mit einem konkreten Beispiel versehen, angefangen – erstens – mit der fehlenden Praxistauglichkeit. Zweitens: die Verfassungswidrigkeit. Der fachlich nicht zuständige Wirtschaftsminister hat mit seinen Beratern auf der falschen Rechtsgrundlage eine diskriminierende Übergewinnsteuer geschaffen, die in einigen Fällen sogar zu erheblichen Besteuerungen führen wird. Wenn man schon Umverteilung vornehmen will, dann muss man es wenigstens richtig machen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und zwar auch fachlich richtig. In der öffentlichen Anhörung am Montag haben die Sachverständigen keinen Zweifel daran gelassen, dass das, was die Ampel hier plant, unionsrechtswidrig und verfassungswidrig ist. Wir werden sehen, wie das ausgeht. Drittens: der offene Wahlbetrug. Die FDP hat im Wahlkampf versprochen: „Es wird keine Steuererhöhungen geben“, und hat gesagt – ich kann nur wiederholen, was ich gestern in der Debatte zitiert habe –: „Steuererhöhungen sind Sabotage am Aufschwung.“ Erst am 28. November – das muss man einfach auch noch mal heute hier erwähnen – hat der Bundesfinanzminister Christian Lindner beim Zentralverband des Deutschen Handwerks gesagt: „Wir sind in der Vorweihnachtszeit: Fürchtet euch nicht.“ – Man muss das noch mal wiederholen; denn das ist erst vor vier Tagen gesagt worden. – Sie lachen, aber die Menschen da draußen lachen nicht, weil Sie mit Ihren Händen tief in die Geldbeutel der Menschen greifen und ihnen das hart ersparte Geld wegnehmen. Das ist die Wahrheit. Wenn Sie hier lachen, lacht draußen überhaupt niemand mehr, weil die Menschen kalt enteignet werden, und zwar von der FDP und dem Bundesfinanzminister Christian Lindner, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist quasi ein Kleben in den Geldbeutel der Menschen – im übertragenen Sinn, wenn Sie das Wording vielleicht verstehen. Selbstverständlich gerne. Lieber Kollege Toncar, herzlichen Dank, dass Sie mir noch mal die Gelegenheit geben, hier ein bisschen auszuführen. Ob das, was Sie vorhaben, verfassungsrechtlich geboten ist, kann man diskutieren. Das ist überhaupt keine Frage; das habe ich gestern auch gesagt. Es geht ja darum, den gemeinen Wert der Immobilie darzustellen. Da brauchen Sie mir keine Nachhilfe geben. Aber es ist auch nicht verboten, die Freibeträge anzuheben. Sie haben nämlich angekündigt, auch der Bundesfinanzminister hat angekündigt, die Freibeträge anzuheben, und passiert ist gar nichts. Bezogen auf Ihre Frage zum Bundesrat empfehle ich Ihnen, den Antrag des Freistaats Bayern zu genau dieser Sache – Erhöhung der Freibeträge – zur Kenntnis zu nehmen. Und wenn Sie es als FDP ernst meinen würden, dann würden Sie diesem Antrag des Freistaats Bayern im Bundesrat zustimmen. Dann hätten wir das Thema erledigt. Erhöhung der Werte und Erhöhung der Freibeträge – das wäre für uns in Ordnung. Wir haben zusätzlich noch die Frage der Regionalität und der Regionalisierung der Erbschaftsteuer eingebracht. Ich denke, wenn Sie es ernst meinen, dann können wir das miteinander umsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir können diesem Jahressteuergesetz aufgrund der drei Faktoren, die ich genannt habe – keine Verfassungsmäßigkeit, viel zu viel Bürokratie, die Frage der Erbschaft- und Schenkungsteuer –, nicht zustimmen, auch wenn ich nicht verschweigen will, dass einige Punkte umgesetzt worden sind, die für sich gesehen in Ordnung sind: Sie verstetigen die Homeoffice-Pauschale, übrigens eine Idee der CSU. Danke, dass Sie das verstetigen! Sie haben das letzte Mal sogar fast dagegen geredet. Wir als CDU/CSU haben das ins Rennen gebracht. Die Verlängerung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau, auch eine CDU/CSU-Idee, die Sie das letzte Mal kritisiert haben, weil sie die Reichen nur reicher machen würde, setzen Sie jetzt um. Eine späte Erkenntnis, aber auch in Ordnung! Was aber natürlich nicht dabei ist: die Beseitigung der künftigen Doppelbesteuerung bei den Renten – Sie haben immer angekündigt, das zu tun –, die Modernisierung der Unternehmensbesteuerung und das Vorziehen des Abbaus der kalten Progression auf 2022. Deswegen können wir diesem Gesetz nicht zustimmen. Wir lehnen dieses Gesetz ab. Sie machen als Ampel die Menschen in unserem Land Tag für Tag ärmer. Dagegen wehren wir uns mit aller Entschiedenheit. Herzlichen Dank.