Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Steuerzahler! Die Erarbeitung des Jahressteuergesetzes war ein Tiefpunkt des deutschen Parlamentarismus. Sie, werte Ampel, haben den Skandal der GroKo aus dem Jahr 2019 noch einmal getoppt. Damals waren es 32 Änderungsanträge, die um 21 Uhr kamen, die über Nacht durchgearbeitet werden mussten. Diesmal waren es 39 Änderungsanträge, von denen der letzte erst zwei Minuten vor der Ausschusssitzung bei uns ankam, und in der Sitzung sollte man dann sach- und fachkundig darüber diskutieren und entscheiden. Ein absolutes Ding der Unmöglichkeit. So geht man mit Abgeordneten nicht um. Im vorliegenden Jahressteuergesetz gibt es viele gute Dinge, einen Skandal und ein paar schlechte Bestimmungen. Gut sind die neuen Bestimmungen zum Grundrentenzuschlag, zum häuslichen Arbeitszimmer, zur Homeoffice-Pauschale, zur Gebäude-AfA, zu Altersvorsorgeaufwendungen, zum Riester-Verfahren, zu den Verlusten bei Kapiteleinkünften sowie die Anhebung vieler Freibeträge wie der Ausbildungsfreibetrag und der Sparerpauschbetrag; Herr Marvi hat es ja gerade gesagt. Auch die Ertrags- und Umsatzsteuerbefreiung für die Photovoltaik ist gut – ja, weil wir eben nicht darüber diskutieren konnten, Herr Schmidt – – ich finde es trotzdem gut; wir glauben nicht an den menschengemachten Klimawandel –, aber damit ist leider noch nicht das Problem bei den bestehenden Anlagen gelöst. Wir fordern in unserem beigestellten Antrag einen Vertrauensschutz bei der Besteuerung dieser Anlagen. Denn es ist paradox: Bei der Errichtung der Altanlagen war eine Steuerpflicht auferlegt, aber die steuerlichen Verluste ab 2018 werden nicht anerkannt. Ich komme aus Niedersachsen, und für unsere Landwirte ist es ein bitteres Zeichen, dass auf die Bundesregierung kein Verlass ist. Die Fortsetzung der Tarifglättung nach § 32c Einkommensteuergesetz hätte als einkommensförderliches Zeichen der langfristigen Solidarität zwingend in dieses Gesetz gehört. So, wie es jetzt ist, bedeutet es nämlich Nettoeinkommensverluste für die Landwirtschaft. Die Ampel nimmt den Landwirten dieses erst kürzlich eingeführte Instrument wieder aus der Hand, frecherweise ohne eine Ersatzlösung anzubieten. Schlecht ist zum Beispiel die faktische Erhöhung der Erbschaftsteuer bei Immobilien, und auch den direkten Zahlungsweg sehen wir skeptisch, obwohl jetzt eine freiwillige Lösung angewendet wird. Kommen wir zum Skandal. Die Ampel führt im Omnibusverfahren eine neue Steuer ein und nennt es EU‑Energiekrisenbeitrag. Im Grunde ist das die umstrittene Übergewinnsteuer in einer Tarnkappe. Hierzu zitiere ich den ehemaligen Vorsitzenden des Ersten Senates des Bundesfinanzhofes, Professor Dr. Gosch, in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung: Es gibt „offene, vieldiskutierte und auf der Hand liegende Verfassungsfragen (Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Grundgesetz)“. Zitat Ende. Kann man so machen. Auch die beiden anderen Sachverständigen haben genau diese Fragen problematisiert. Auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen riet noch in seinem Gutachten vom Juli 2022 dringend davon ab, eine kurzfristig politisch opportun erscheinende, aber langfristig schädliche Übergewinnsteuer einzuführen. Das Ganze war uns so wichtig, dass wir über diesen Punkt eine getrennte Abstimmung verlangen. Wir lehnen die Übergewinnsteuer in der Tarnkappe des EU‑Energiekrisensolidarbeitrages ab. Dem Entschließungsantrag der Union stimmen wir zu. Dem Gesetz würden wir zustimmen, wenn diese Bestimmung zur EU‑Energiekrise herauskommt; ansonsten werden wir uns enthalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.